Behebung der Mängel und Aufarbeitung des Verdachts muss schnellstmöglich erfolgen

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Symbolbild: Land Oberösterreich
05 Sep 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Podgorschek: Mögliche Baumängel bei Machlanddamm

Der Machlanddamm wurde im Wesentlichen 2012 baulich fertig gestellt und feierlich eröffnet. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass gewisse Baumaßnahmen nicht plangemäß umgesetzt wurden. Es handelt sich hierbei um die Herstellung einer Verbindung zwischen der Drainage und dem Grundwasserleiter unterhalb der Deckschichten auf der Landseite des Damms. Diese Drainage hat den Zweck, als Druckausgleich für den Grundwasserkörper zu fungieren. Im schlimmsten Fall kann die fehlende Verbindung zwischen Drainage und Grundwasserleiter aufgrund der Konzeption des Dammes zu einem Aufschwimmen des Untergrundes hinter dem Damm und somit zu einem Grundbruch führen.

Sobald die Verbindung des kursiven Grundwasserleiters mit der Dränage hergestellt ist, ist sichergestellt, dass im Hochwasserfall der Grundwasserdruck nach oben abgebaut und das Grundwasser von der Drainage zu den Pumpwerken geleitet wird. Das Grundwasser kann dann schadfrei aus dem geschützten Bereich in den überfluteten Bereich zurückgepumpt werden.

„Aktuellen Erkenntnissen zufolge ist der Dammkörper in einem guten Zustand. Die Anbindung der Drainage an den Grundwasserleiter wurde allerdings nicht überall wie geplant und beauftragt hergestellt. In den nächsten Monaten und Jahren müssen kontinuierlich Kiessäulen hergestellt werden, mittels derer die hydraulische Verbindung zwischen Grundwasserleiter und Drainage verbessert wird. Die Sicherheit der Bevölkerung steht hier im Vordergrund und muss gewährleistet sein“, erklärt der für den Hochwasserschutz zuständige Landesrat Elmar Podgorschek.

„Da die Grundwasserbegrenzungsanlage mittels Drainage und Drainagekörper nicht in allen Baulosen wie beauftragt ausgeführt wurde, wird nun zu klären sein, wie es dazu kommen konnte und von wem die Kosten für die Behebung der Mängel übernommen werden müssen. Jedenfalls muss diese Angelegenheit lückenlos aufgeklärt werden“, so Podgorschek abschließend.


Quelle: Land Oberösterreich



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