Analyse des Regierungsprogramms durch die AK OÖ: Erleichterungen für Unternehmen – Verschärfungen für Arbeitnehmer

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Arbeiterkammer Oberösterreich
01 Jän 10:18 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat das Programm der neuen Bundesregierung einer ersten Analyse unterzogen. Fazit: Einigen positiven Ansätzen stehen teils gravierende Verschlechterungen für Arbeitnehmer/-innen gegenüber. „Unternehmerinteressen wird sehr viel Verständnis entgegengebracht, Arbeitnehmerinteressen werden vielfach ausgeblendet. Und Menschen in Notlagen wie Arbeitslose oder Mindestsicherungsbezieher werden generell unter Missbrauchsverdacht gestellt und mit verschärften Sanktionen bedroht“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Steuer- und Abgabenquote soll in Richtung 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes reduziert werden. Wie diese Steuersenkungen gegenfinanziert werden sollen, bleibt unklar. Zu befürchten sind Ausgabenkürzungen, die vor allem die Ärmeren treffen werden, welche besonders auf die Leistungen des Staates angewiesen sind. Entgegen internationalen Empfehlungen für Steuer-Umschichtungen weg von Arbeit hin zu Vermögen soll nur die Einkommens- und Lohnsteuerstruktur reformiert werden. Positiv sind angekündigte Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs.

Nur ein kleiner Teil den geplanten Entlastungen ist für die Arbeitnehmer/-innen vorgesehen. Die geplante Tarifsenkung bei der Lohnsteuer ist positiv, aber völlig vage. Konkreter und begrüßenswert ist die Reduzierung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge-Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 1948 Euro, die zu einer Entlastung von im Schnitt 300 Euro im Jahr führen soll. Zentrales Herzstück der Steuerreform soll der Familienbonus in Höhe von 1500 Euro pro Jahr und Kind sein. Da er als Absetzbetrag geplant ist, werden gerade die Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen (und ihre 230.000 Kinder) nichts davon haben, weil sie keine Einkommenssteuer zahlen. Ein gut verdienender Geschäftsführer erspart sich hingegen pro Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr 27.000 Euro.

Besonders kritisch sieht die AK, dass die Regierung durch eine – vage formulierte – „Angleichung“ der Betriebsräte und die Abschaffung der Jugendvertrauensräte die Belegschaftsvertretungen schwächen will. Gleichzeitig sollen wichtige Vereinbarungen von der Branchen- auf die Betriebsebene verlagert werden, wo die Beschäftigten viel leichter unter Druck gesetzt werden können. Die überbetrieblichen Sozialpartner werden dadurch ausgeschaltet.

Einer der wenigen positiven Ankündigungen für Arbeitslose ist, dass verstärkt in die Verbesserung ihrer Qualifikation investiert werden soll. Mit der degressiven Ausgestaltung des Arbeitslosengeldbezuges und der Abschaffung der Notstandshilfe werden Arbeitslose hingegen gezielt existenziell unter Druck gesetzt. Vorbild ist das „Hartz IV“-Modell in Deutschland, das zu einer deutlichen Ausweitung der Armutsgefährdung geführt hat. Dazu passt auch, dass Krankenstände nicht mehr bezugsverlängernd wirken, Bezugssperren ausgeweitet und Zumutbarkeitsbestimmungen (längere Wegzeiten und Schwächung des Berufs- bzw. Entgeltschutzes) verschärft werden sollen.

Die massiven Kürzungen bei der Mindestsicherung in OÖ und NÖ sollen nun auch auf Bundesebene umgesetzt werden: Maximal 1500 Euro für Familien und 520 Euro für Asylberechtigte. Wird die Notstandshilfe abgeschafft, sind mehr arbeitslose Menschen künftig auf die neue, gekürzte Mindestsicherung angewiesen. Viele werden ganz aus dem Sozialsystem gedrängt, denn schon bei Ersparnissen von rund 4200 Euro entfällt der Anspruch.

Die zulässige Höchstarbeitszeit von derzeit zehn Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche auf künftig zwölf sowie 60 Stunden lehnt die AK strikt ab. „Die derzeitigen Obergrenzen sind wichtige und notwendige Schutzregeln. Zwölf-Stunden-Tage gefährden die Gesundheit“, warnt der AK-Präsident. Ab der achten Arbeitsstunde steigt das Unfallrisiko exponentiell. Dauernde Überbelastung macht krank und kann auch durch längere Ruhephasen nur teilweise ausgeglichen werden.

Sehr viele gesetzliche Vorhaben der Regierung sind so allgemein und vage formuliert, dass sie derzeit kaum sinnvoll zu beurteilen sind. Umso wichtiger ist es, dass die AK im Zuge der Gesetzesbegutachtung eingebunden ist, um auf die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen zu achten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer abschließend.


Quelle: AK Oberösterreich



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