AK zum Internationalen Tag des Arbeitnehmerschutzes: Sicherheit der Beschäftigten nicht wirtschaftlichen interessen opfern!

Slide background
Arbeiterkammer Salzburg
27 Apr 14:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine schwangere Arbeitnehmerin, die sich am Boden ausruhen muss, Lehrlinge, die mit Kettensägen hantieren oder Servicekräfte, die zehn Tage durchgehend jeweils zehn Stunden arbeiten. Solche Fälle zeigen, wie wichtig der Schutz der Beschäftigten ist. „Und die Arbeitsinspektorate sind Garanten dafür, dass Wettbewerb nicht über Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ausgetragen wird“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler an die Adresse all jener, die Arbeitnehmerrechte wirtschaftlichen Interessen opfern wollen, indem sie die Arbeitsinspektion in Frage stellen oder durch Abschaffung von Strafen aushöhlen und zu einem zahnlosen Tiger machen wollen.

Morgen, am 28. April 2017, ist der Internationale Tag des Arbeitnehmerschutzes. Grund genug für die Arbeiterkammer daran zu erinnern, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stets Priorität haben müssen: Gesetzliche Bestimmungen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz schützen, sind keine Schikane! Denn immer wieder wird die Arbeitsinspektion von vielen Unternehmern und auch von so manchem Politiker medienwirksam als Bremsklotz oder Bürokratiehindernis der freien Wirtschaft bezeichnet. Jüngstes Beispiel: Ein Wiener Beauty-Salon, wo das vom Arbeitsinspektorat bemängelte Fehlen eines Fensters, bzw. einer Belüftungsmöglichkeit, gleich als Anordnung zu „Intimenthaarungen in der Auslage“ verzerrt wurde.

Dem Arbeitnehmerschutz die Daseinsberechtigung abzusprechen, ist völlig unberechtigt und kontraproduktiv, wie die tägliche Beratungspraxis im Referat für „ArbeitnehmerInnenschutz und betriebliche Gesundheitsförderung“ der Salzburger Arbeiterkammer zeigt: „Der Arbeitnehmerschutz dient dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Belastungen und zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen. Die Arbeitsinspektion leistet hier durch Beratung der Arbeitgeber und Kontrolle der Arbeitsbedingungen vor Ort einen sehr wichtigen Beitrag. Als beratende Behörde steht sie nicht nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung, sondern unterstützt die Unternehmer maßgeblich bei der Durchführung diesbezüglicher Maßnahmen. Es kann also auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, die Arbeitsinspektion zu schwächen“, sagt Karin Hagenauer, AK-Arbeitspsychologin.

haarsträubende fälle von Gesetzes-Übertretungen

Wie notwendig eine Stelle wie die Arbeitsinspektion ist, die über die Einhaltung von Schutzbestimmungen wacht und nötigenfalls deren Sanktionierung einfordert, zeigen zahlreiche, oft haarsträubende Fälle aus der Praxis.

Wird im Betrieb eine Schwangerschaft gemeldet, muss diese dem zuständigen Arbeitsinspektorat bekannt gegeben werden, denn Schwangere gelten als besonders schutzbedürftig. Deshalb ist die mutterschutzrechtliche Überprüfung von Arbeitsstätten durch die Arbeitsinspektion besonders wichtig. „Wenn Schwangere, ungeachtet der bestehenden Schutzbestimmungen, etwa mit giftigen Reinigungsmitteln putzen, bei Lagertätigkeiten schwere Waren tragen, immer wieder Überstunden leisten oder etwa als Kellnerinnen in Raucherbereichen bedienen müssen, wird das Risiko von Schwangerschaftskomplikationen massiv verstärkt“, berichtet Hagenauer aus der täglichen Beratungspraxis. Ein skurriler Fall: In einem Salzburger Betrieb musste sich letztes Jahr eine schwangere Arbeitnehmerin sogar auf den Boden liegend ausruhen, da es im Betrieb keine (gesetzlich vorgesehene) Liegemöglichkeit für sie gab.

Jugendliche zählen ebenfalls zu den besonders schutzbedürftigen Personen. Sie haben nachgewiesen ein erhöhtes Unfallrisiko und reagieren auf Belastungen anders als Erwachsene. Ein Beispiel: Auf Grund der erhöhten Unfallgefahr dürfen jugendliche Lehrlinge nicht mit Kettensägen arbeiten. Wird, wie etwa in einer Landschaftsgärtnerei, ein Jugendlicher dennoch mit Arbeiten mit der Kettensäge beauftragt, ist das ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen und kann schwerwiegende Folgen haben.

Jede Menge Verstöße und Übertretungen registriert die AK auch beim Thema „Gefährliche Arbeitsstoffe“: In einer Schweißerei wurde trotz fehlender oder mangelhafter Absauganlage gearbeitet und die Arbeiter mussten den bekanntlich krebserregenden Schweißrauch ungeschützt einatmen.

Nicht zu vergessen die oft stark übermüdeten LKW-Fahrer, die teils über 12 Stunden ununterbrochen hinterm Steuer sitzen und nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Arbeitnehmerschutz darf nicht vor wirtschaft kapitulieren

Die Arbeiterkammer stellt sich klar hinter Arbeitsinspektion und Arbeitnehmerschutz: „Ist uns der Erhalt und die Förderung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtig oder soll Arbeitnehmerschutz dort aufhören, wo er manchen Unternehmen lästig wird?“, gibt AK-Präsident Pichler zu bedenken, „Moderner Arbeitnehmerschutz braucht eine effiziente und durchsetzungsstarke Arbeitsinspektion. Dazu gehört unter anderem das aktuelle Überprüfungsintervall entschieden zu verkürzen und die Reichweite der Arbeitsinspektion zu erhöhen!“

Aber dazu müssten die personellen Ressourcen gestärkt werden. „Wie der einschlägige Bericht des Rechnungshofes anmerkt, bräuchte die Arbeitsinspektion eine Aufstockung des Personals um fast das 7-fache, um ihrem Auftrag adäquat nachkommen zu können“, ergänzt AK-Arbeitnehmerschützerin Hagenauer.


Quelle: AK Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg