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Von der Staatsanwaltschaft wurde ein chemisch-toxikologisches Gutachten der Gerichtsmedizin der beiden Lenker angefordert. Die Auswertung des Blutes des Lenkers des PKW, des 42-jährigen Halleiners, ergab, dass er nicht nur einen Blutalkoholwert von 2,19 Promille zum Zeitpunkt des Todes hatte, sondern auch unter der berauschenden Wirkung von Cannabis seinen PKW gelenkt hatte. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der PKW zum Zeitpunkt der Kollision mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Pinzgauer Bundesstraße fuhr. In der leichten Rechtskurve trieb es den Pkw-Lenker durch die überhöhte Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn. Der Halleiner versuchte noch gegenzulenken. Aufgrund der eheblichen Beeinträchtigung konnte dieser die Kollision nicht mehr verhindern, die zum Verkehrsunfall mit zwei Toten führte.
Eine Auswertung des Blutes des Rettungswagenlenkers verlief negativ. Der Lenker befand sich in intensivmedizinischer Behandlung und konnte erst Anfang Februar auf die Normalstation verlegt werden.