vonRedaktion International
FEBRUAR 24, 2026
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
Stärkung des Wirtschaftsstandorts durch Erschließung neuer Flächen für Betriebe / Neue Handelsgroßbetriebe in der Stadtregion möglich
(LK) Der ressortzuständige Landesrat Martin Zauner hat eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in Begutachtung geschickt. Ein Fokus wird dabei auf der Stärkung von Salzburgs Gewerbebetrieben liegen. Dazu wird auch die Möglichkeit für die Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe in Gemeinden der Stadtregion geschaffen.
Das Wirtschaftspaket im Landesentwicklungsprogramm ist auf Schiene. Für LR Martin Zauner steht die Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Erschließung neuer Flächen für Betriebe im Mittelpunkt.
Die jetzt geplante Änderung des Landesentwicklungsprogramms ist die erste gröbere Anpassung seit der Beschlussfassung Ende 2022. „Mit der Überarbeitung wollen wir rechtliche Unklarheiten beseitigen, die Planungssicherheit für Gemeinden stärken und zentrale Zukunftsthemen – von Siedlungsentwicklung über Betriebsstandorte bis zu Handelsgroßbetrieben – konsequent weiterentwickeln. Das Ziel ist, so sparsam wie möglich mit dem vorhandenen Grund und Boden in Salzburg umzugehen und das Land gleichzeitig wirtschaftsfreundlich zu entwickeln“, betont Landesrat Martin Zauner.
Zauner: „Stärkung des Wirtschaftsstandorts.“
Für Landesrat Martin Zauner steht fest: „Wir werden zwar im heurigen Jahr auch noch die vorgesehene umfassende Evaluierung des Landesentwicklungsprogramms vornehmen. Einige Änderungen waren jetzt jedoch dringlich, um den Gemeinden mehr raumordnerischen Spielraum bei der wirtschaftlichen Entwicklung zu geben.“
Die wichtigsten LEP-Änderungen im Überblick
Räumliches Entwicklungskonzept
Übergangsbestimmungen für bestehende Räumliche Entwicklungskonzepte (REK): Schaffung von Rechtsklarheit für das neue REK, die vor dem Landesentwicklungsprogramm 2022 genehmigt wurden. Hier wird dem Wunsch der betroffenen Gemeinden entsprochen. Konkret bedeutet dies, wenn eine Fläche im neuen REK grundsätzlich als geeignet vorgesehen ist, kann ein später beschlossenes LEP die Umwidmung zu Bauland nicht mehr blockieren.
Neuausweisung von Betriebsbauland
Bisher waren nur Weiterentwicklungen direkt an bestehenden gewidmeten und bebauten Gewerbe- und Industriegebieten möglich. Zukünftig sollen Flächen für neue betriebliche Nutzungen auch dort ausgewiesen werden können, wo sie nach klar definierten Voraussetzungen sinnvoll erscheinen. Diese Flächen müssen zum Beispiel sehr gut an die Schiene und/oder höherrangige Straße angebunden sein und das Erweiterungspotenzial darf keine absehbaren Nutzungskonflikte entstehen lassen. Konkret ermöglicht werden dadurch Entwicklungen an den Standorten Burgstein (Viehhofen), Elsenwang (Hof) und Stegenwald (Werfen) sowie kleinere Projekte in Gemeinden wie Goldegg, St. Veit und Abtenau. Außerdem sind zukünftig, bei ausreichendem Immissionsschutz, wieder Betriebs- neben Wohngebietswidmungen erlaubt, wodurch unter anderem Betriebe in Taxenbach profitieren werden.
Handelsgroßbetriebe
Ausweitung der Möglichkeit, Handelsgroßbetriebe nicht nur in den zentralörtlichen, sondern auch in den angrenzenden Gemeinden der Stadtregion wie beispielsweise Elsbethen auszuweisen, um den lokalen Handel weiter gegen die Onlinekonkurrenz zu stärken. Ein besonders anschauliches Beispiel ist hier die Situation im Norden der Stadt Salzburg, auf der einen Straßenseite (Salzburg-Kasern) waren bisher schon Handelsgroßbetriebe erlaubt, auf der anderen (Bergheim) nicht. Jetzt wird auch das ermöglicht.
Die weiteren Schritte
Die Änderungen des Landesentwicklungsprogramms werden heute, dem 24. Februar, für vier Wochen in Begutachtung geschickt. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden oder Interessengruppen Anregungen zum LEP einbringen. Der Beschluss dieser Verordnung ist im Frühjahr 2026 geplant. In weiterer Folge wird dieses Jahr eine umfassende Evaluierung des Landesentwicklungsprogramms mit allen Interessenvertretern und Stakeholdern stattfinden. Hier werden der Salzburger Gemeindeverband, der Städtebund und alle Sozialpartner aktiv vom Land zur zeitnahen Mitarbeit eingeladen.
Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260224_90 (msc/hei)
Quelle: Land Salzburg