Salzburg: Wirtschaftspaket im Landesentwicklungsprogramm auf Schiene

vonRedaktion International
FEBRUAR 24, 2026

Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr

Stärkung des Wirtschaftsstandorts durch Erschließung neuer Flächen für Betriebe / Neue Handelsgroßbetriebe in der Stadtregion möglich

(LK) Der ressortzuständige Landesrat Martin Zauner hat eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) in Begutachtung geschickt. Ein Fokus wird dabei auf der Stärkung von Salzburgs Gewerbebetrieben liegen. Dazu wird auch die Möglichkeit für die Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe in Gemeinden der Stadtregion geschaffen.

Das Wirtschaftspaket im Landesentwicklungsprogramm ist auf Schiene. Für LR Martin Zauner steht die Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Erschließung neuer Flächen für Betriebe im Mittelpunkt.

Die jetzt geplante Änderung des Landesentwicklungsprogramms ist die erste gröbere Anpassung seit der Beschlussfassung Ende 2022. „Mit der Überarbeitung wollen wir rechtliche Unklarheiten beseitigen, die Planungssicherheit für Gemeinden stärken und zentrale Zukunftsthemen – von Siedlungsentwicklung über Betriebsstandorte bis zu Handelsgroßbetrieben – konsequent weiterentwickeln. Das Ziel ist, so sparsam wie möglich mit dem vorhandenen Grund und Boden in Salzburg umzugehen und das Land gleichzeitig wirtschaftsfreundlich zu entwickeln“, betont Landesrat Martin Zauner.

Zauner: „Stärkung des Wirtschaftsstandorts.“

Für Landesrat Martin Zauner steht fest: „Wir werden zwar im heurigen Jahr auch noch die vorgesehene umfassende Evaluierung des Landesentwicklungsprogramms vornehmen. Einige Änderungen waren jetzt jedoch dringlich, um den Gemeinden mehr raumordnerischen Spielraum bei der wirtschaftlichen Entwicklung zu geben.“

Die wichtigsten LEP-Änderungen im Überblick

Räumliches Entwicklungskonzept

Neuausweisung von Betriebsbauland

Handelsgroßbetriebe

Die weiteren Schritte

Die Änderungen des Landesentwicklungsprogramms werden heute, dem 24. Februar, für vier Wochen in Begutachtung geschickt. In dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden oder Interessengruppen Anregungen zum LEP einbringen. Der Beschluss dieser Verordnung ist im Frühjahr 2026 geplant. In weiterer Folge wird dieses Jahr eine umfassende Evaluierung des Landesentwicklungsprogramms mit allen Interessenvertretern und Stakeholdern stattfinden. Hier werden der Salzburger Gemeindeverband, der Städtebund und alle Sozialpartner aktiv vom Land zur zeitnahen Mitarbeit eingeladen.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260224_90 (msc/hei)

Quelle: Land Salzburg

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