Salzburg: Grundausbildungsreform für Gemeindebedienstete geplant

vonRedaktion Salzburg
MAI 07, 2026

Salzburg

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Telearbeit und mehr Flexibilität / Gesetzesnovelle ab heute in Begutachtung

(LK) Der Aufgabenbereich der 118 Salzburger Landgemeinden ist vor allem eines: umfassend. Für das tägliche Leben brauchen die Kommunen gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Land plant für Bedienstete der Gemeinden und Gemeindeverbände eine Reformierung der Grundausbildung. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist seit heute in Begutachtung.

Mit der Novelle zum Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001 stellt das Land die Grundausbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen auf neue Beine. Herzstück der Reform ist dabei ein Modulsystem, das sich vor allem auf die praktische Arbeit in den Ämtern der Gemeinden und Städte fokussiert.

Edtstadler: „Zukunftsfittes Gemeindedienstrecht.“

Landeshauptfrau Karoline Edtstadler betont: „Mit dieser Novelle setzen wir einen entscheidenden ersten Schritt, um das Gemeindedienstrecht zeitgemäß, praxisnah und zukunftsfit weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt steht eine moderne und flexible Grundausbildung für unsere Gemeindebediensteten – sie ist das Fundament für eine leistungsfähige Verwaltung vor Ort. Die vorgeschlagene Reform wird zu einer deutlichen Vereinfachung und Verschlankung der Grundausbildung für Gemeindebedienstete führen und steht damit im Einklang mit den Zielen der Taskforce Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Gleichzeitig schaffen wir klare Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa durch mehr Flexibilität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zeitgemäße Arbeitsformen wie Telearbeit. Damit stärken wir nicht nur die Attraktivität des Gemeindedienstes, sondern sichern auch die hohe Qualität der öffentlichen Verwaltung in Salzburg nachhaltig.“

Ende der „doppelten“ Ausbildung

Bisher bedeutete der berufliche Wechsel vom Bundesdienst zur Gemeinde für die Betroffenen vor allem eines: die erneute Absolvierung der gesamten dienstlichen Ausbildung. „Mit der vorliegenden Novelle soll dieser Schritt in Zukunft der Vergangenheit angehören. Denn die Lockerung der gesetzlichen Regelung müssen zukünftig nur noch die für den Gemeindedienst speziellen Module ,Dienst- und Besoldungsrecht (einschließlich Gleichbehandlungsrecht) der Salzburger Gemeindevertragsbediensteten‘ und ‚Gemeinderecht‘ absolviert werden. Das spart den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die sie für die neue Tätigkeit nutzen können“, so Landeshauptfrau Karoline Edtstadler.

Unterstützung für Familien in Krisensituationen

Die Gesetzesnovelle schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Dienstfreistellung von Bediensteten von Gemeinden und Gemeindeverbänden, um ihre Kinder bei Rehabilitationsaufenthalten zu begleiten.

Institutionenübergreifende Zusammenarbeit

Das Gesetzesvorhaben wurde in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern des Salzburger Gemeindeverbandes, der Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes, der Landesgruppe Salzburg der younion_Die Daseinsgewerkschaft, des Landesverbandes Salzburg des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten Österreichs sowie der Salzburger Verwaltungsakademie erarbeitet. Durch die breite Einbindung der verschiedenen Interessenvertretungen konnten die unterschiedlichen Bedürfnisse von Dienstgebern und Dienstnehmern bestmöglich berücksichtigt werden.

Die nächsten Schritte

Bis Anfang Juni ist die Novelle des Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968 und Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 in Begutachtung. Geplant ist, dass das Gesetz im Sommer im Salzburger Landtag eingebracht werden soll.

Quelle: Land Salzburg

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