vonRedaktion Salzburg
APRIL 03, 2026
Copyright: Land Tirol
Copyright: Land Tirol/Reichkendler
Dies ist eine Aussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses
Wo wir leben und mit wem wir unseren Alltag teilen, gehört zum Kern unserer Identität. Doch für viele Menschen mit Behinderungen wird dieses Recht noch immer eingeschränkt: Die freie Wahl des Zuhauses bleibt oft verwehrt und ein Leben in Einrichtungen erscheint alternativlos. Der Tiroler Monitoringausschuss setzt sich seit 2021 intensiv mit dem Thema Wohnen von Menschen mit Behinderungen auseinander. In mehreren Stellungnahmen und einer explorativen Studie zeigt er auf, welche strukturellen Veränderungen für einen Systemwechsel hin zu selbstbestimmtem Wohnen und damit echter Inklusion notwendig sind. Auch im Rahmen des aktuellen Schwerpunkts zu Menschenrechten spielt das Thema Wohnen eine wichtige Rolle. Bei der öffentlichen Sitzung am 23. April 2026 im Landhaus in Innsbruck sind Interessierte, betroffene Menschen, Angehörige, Fachpersonen sowie politisch Verantwortliche eingeladen, über Menschenrechte, Menschenwürde und eine inklusive Gesellschaft mitzudiskutieren.
Kein Privileg, sondern Recht für alle
Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 19) verankert. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützt es über das Recht auf Privat- und Familienleben (Artikel 8).
„Auch dieses Menschenrecht ist kein Privileg, sondern gesetzlich verankert. Inklusion bedeutet, dass Unterstützungsangebote geschaffen werden, die ein selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen – und zwar dort, wo die Menschen leben: in ihrer vertrauten Gemeinde, in der Mitte der Gesellschaft“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses.
Vom Wandel der Wohnformen bis zu barrierefreiem Bauen
Konkret identifiziert der Tiroler Monitoringausschuss vier zentrale Handlungsfelder: De-Institutionalisierung, den Ausbau der Persönlichen Assistenz, eine bedarfsgerechte Finanzierung sowie verpflichtende Barrierefreiheit.
Unter „De-Institutionalisierung“ wird der Wandel von großen Einrichtungen hin zu inklusiven Wohnformen verstanden. Persönliche Assistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei allen Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst ausführen können. In Tirol ist der Grundsatz „mobile vor stationären Leistungen“ im Teilhabegesetz verankert. Dieses Modell soll flächendeckend ausgebaut werden. Die Finanzierung soll sich am individuellen Bedarf orientieren – nicht an starren Strukturen. Zudem soll barrierefreier Wohnraum schrittweise und mit klaren Zielvorgaben ausgebaut werden – sowohl im geförderten als auch, soweit zumutbar, im privaten Wohnraum.
Leitfaden dient als Orientierung
Die Stellungnahmen des Tiroler Monitoringausschusses zeigen auf, wo es im Bereich Wohnen noch an Barrierefreiheit und echten Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen fehlt. Der dritte Teil der Reihe „Wohnen wie alle Menschen“ ist eine praxisnahe Handreichung mit 36 Leitfragen, die dabei unterstützen, Wohneinrichtungen zu reflektieren, weiterzuentwickeln und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu denken. Er richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Angehörige und MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe sowie an EntscheidungsträgerInnen und Politik.
Aufgrund internationaler Nachfrage steht diese Stellungnahme nun auch in englischer Sprache – sowohl in schwerer als auch in leichter Sprache – zur Verfügung. Alle Stellungnahmen des Tiroler Monitoringausschusses sind hier nachzulesen.
Die Anmeldung zur öffentlichen Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses ist bis 15. April unter servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich. Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung sowie das Programm finden sich hier. Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/monitoringausschuss.
Quelle: Land Tirol