Innsbruck: Zentral und digita - Subventionen online beantragen

vonRedaktion International
JULI 01, 2021

Foto: Stadt Innsbruck

Stadt Innsbruck erleichtert Antragstellung für BürgerInnen

Wer bisher in Innsbruck um finanzielle Förderungen und Subventionen für ein Projekt, eine Initiative oder einen Verein angesucht hat, musste Papierformulare ausfüllen, Nachweise ausdrucken und kopieren – oft war mehr als ein Besuch im Rathaus notwendig, um die vollständigen Unterlagen abzugeben. Seit März 2021 steht dafür im Stadtmagistrat eine zentrale digitale Subventions-Einlaufstelle zur Verfügung, was eine deutliche Erleichterung für alle AntragstellerInnen bedeutet.

„Damit setzt die Stadt Innsbruck einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz“, betont Magistratsdirektorin Mag.a Gabriele Herlitschka, MSc: „Der Stadtmagistrat möchte stets den bestmöglichen Service bieten und zugleich rasch und ressourcenschonend reagieren. Besonders freut es mich, dass diese Umstellung in sehr guter Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer verschiedenen Dienststellen funktioniert. Hier greifen die unterschiedlichsten Rädchen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger ineinander.“

Von den jeweiligen Fachdienststellen im gesamten Stadtmagistrat wie Kultur, Sport, Bildung, Soziales, Kinder, Jugend und Generationen, Wirtschaft und Tourismus, aber auch von den AntragstellerInnen selbst kamen wertvolle Anregungen zur digitalen Umstellung. Fünf Fachdienststellen wurden seit September 2020 bereits auf den zentralen Subventionseinlauf umgestellt, fünf weitere folgen mit 1. Juli bzw. 1. August 2021.

Optimierte Schritte
Ziel der „Neuorganisation Subventionsprozess“ gemäß einem Stadtsenatsbeschluss im Dezember 2019 ist es, einen zentralen digitalen Antragseingang zu schaffen und eine einheitliche, transparente Erfassung sowie die Abwicklung aller Subventionen inklusive anschließender Kontroll- und Prüfinstanz einzurichten.

„Die Vorteile im Arbeitsablauf liegen auf der Hand: Die Vereinheitlichung durch digitale Formulare führt zu mehr Transparenz und einer besseren Qualität. Der Ablauf ist störungsfreier, effizienter und weniger fehleranfällig. Ganz wichtig ist auch, dass damit auch die Überprüfung im Nachhinein leichter fällt“, hebt Mag.a Alexandra Hörtnagl, Projektleiterin im Büro der Magistratsdirektorin, die Vorteile hervor. Ein weiterer relevanter Punkt ist auch die rechtskonforme Abarbeitung im Magistrat.

Einheitlicher Prozess
Die Anträge an die Stadt Innsbruck werden in einem zentralen Eingang auf ihre formale Richtigkeit überprüft. Sind die formalen Kriterien (z.B. korrekte Unterschrift) nicht erfüllt, wird der Antrag automatisch abgelehnt und der/die FörderwerberIn per E-Mail davon in Kenntnis gesetzt. Ist alles korrekt, wird der Antrag an die zuständige Fachdienststelle zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet.

„Wir schaffen damit für die SubventionswerberInnen eine transparente und nachvollziehbare Vorgangsweise, die stadtintern zu kürzeren Bearbeitungsdauern, Einheitlichkeit sowie Qualitätsverbesserungen führt“, unterstreicht Ing. Mag. Johannes Schiener (Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen). Im Jahr 2020 gingen insgesamt rund 840 Anträge auf Subventionen ein, also durchschnittlich 70 pro Monat. „Die Einreichungen schwanken dabei saisonal: Am Jahresanfang ist das Antragsaufkommen viel höher als im Herbst“, erläutert Schiener.

Sicher und transparent
Die Online-Formulare und weitere Informationen zur städtischen Subventionsordnung und zum Ablauf sind unter https://www.innsbruck.gv.at/page.cfm?vpath=foerderungen--finanzen/subventionen/subventionsansuchen (Förderungen, Finanzen > Subventionen) abrufbar.

Vertretung von Vereinen
Wichtig ist bei Anträgen von Vereinen (und anderen juristischen Personen), dass die Unterfertigung von den ermächtigten Organen bzw. FunktionärInnen erfolgt. Bei Vereinen sind diese Regelungen im Statut festgehalten und können über das Zentrale Vereinsregister http://zvr.bmi.gv.at/ abgerufen werden.

Zukunft Handy-Signatur
Aktuell werden auch gescannte Unterschriften angenommen. Zukünftig ist für die Online-Antragstellung ein digitaler Nachweis der Identität notwendig. Die Handy-Signatur ist ein solcher digitaler Ausweis, mit dem sich BürgerInnen im Internet eindeutig identifizieren und Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig elektronisch unterschreiben können. Beantragt werden kann die Handy-Signatur über FinanzOnline unter finanzonline.bmf.gv.at oder unter www.handy-signatur.at

Quelle: Stadt Innsbruck

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