Salzburg: Land greift unter die Arme, wenn das Leben aus dem Gleichgewicht gerät

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 07, 2026

Salzburg

„Hilfe in besonderen Lebenslagen“ als Rettungsanker für Betroffene / Ziel: Soziale Notlagen rasch entschärfen

(LK) Eine drohende Obdachlosigkeit, hohe Schulden und ein damit verbundener sozialer Abstieg. Es sind außergewöhnliche Situationen der Betroffenen, bei denen die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ – kurz: HIBL - des Landes Salzburg ein Rettungsanker werden kann. Unterstützt werden dabei Personen, die aufgrund besonderer persönlicher, familiärer oder wirtschaftlicher Umstände von sozialer Gefährdung betroffen sind – auch dann, wenn kein Anspruch auf reguläre Sozialunterstützung besteht.

Die HIBL umfasst zwei zentrale Unterstützungsbereiche: einerseits Leistungen zur Beschaffung von Wohnraum – dazu zählen etwa Übersiedlungskosten oder Kautionen in Form von Haftungsübernahmen – und andererseits Leistungen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Dazu gehören etwa Entschuldungsmaßnahmen in Kooperation mit der Schuldenberatung, um finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass eine soziale Gefährdung nur durch diese spezielle Hilfe beendet oder wesentlich gemildert werden kann. 2025 wurden rund 20 Fälle mittels HIBL unterstützt.

Fürweger: „Hilfe in Notlagen.“

Soziallandesrat Wolfgang Fürweger betont: „,Hilfe in besonderen Lebenslagen‘ zeigt, wie engmaschig das Sozialnetz in Salzburg ist. Es greift dort ein, wo andere Unterstützungsformen nicht ausreichen. Ziel ist es, soziale Notlagen nachhaltig zu entschärfen und Betroffenen wieder eine stabile Perspektive zu ermöglichen. So lassen wir die Menschen in Salzburg bei existenziellen Lebensproblemen nicht allein.“ Für 2026 sind rund 63.000 Euro für die HIBL budgetiert.

Einfache Antragstellung

Anträge auf Gewährung von HIBL-Leistungen können bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht werden. Bei den Bezirkshauptmannschaften sind es die Gruppen Soziales, beim Magistrat der Stadt Salzburg das Sozialamt. Dort erhalten Betroffene auch umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

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Quelle: Land Salzburg

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