vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 05, 2026
Salzburg
26,1 Millionen Euro ausbezahlt / Bearbeitungsdauer deutlich kürzer
(LK) Die Wohnbeihilfe des Landes Salzburg erweist sich weiterhin als treffsicheres und wirksames Instrument zur Unterstützung von Haushalten mit hohem Wohnungsaufwand. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 8.236 Haushalte unterstützt. Die Bearbeitungsdauer konnte von rund 44 Tagen im Jahr 2024 auf rund 31 Tage im Vorjahr reduziert werden.
Die Zahl der mit der Wohnbeihilfe unterstützen Haushalte ist im Vorjahr leicht gesunken. 8.236 Haushalte waren es 2025, nach 8.860 Haushalten im Jahr zuvor. Die Zahl der Anträge blieb mit rund 12.000 Ansuchen pro Jahr auf hohem Niveau stabil. In Summe wurden im Vorjahr rund 26,1 Millionen Euro ausbezahlt.
Zauner: „Rasch, unbürokratisch und zielgerichtet helfen.“
Der zuständige Wohnbaulandesrat Martin Zauner betont: „Wir wollen dort helfen, wo Unterstützung wirklich gebraucht wird – rasch, unbürokratisch und zielgerichtet. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass die Wohnbeihilfe in Salzburg genau diese Aufgabe erfüllt.“
Verfahren werden kürzer
Erfreulich ist der Fortschritt bei der Verfahrensdauer. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge konnte von rund 44 Tagen im Jahr 2024 auf etwa 31 Tage im Jahr 2025 reduziert werden. Diese deutliche Beschleunigung konnte ohne zusätzliches Personal durch optimierte interne Abläufe und administrative Anpassungen erzielt werden.
Unterstützung leicht gestiegen
Bei der Höhe der Wohnbeihilfe zeigt sich ein leichter Trend nach oben. Die durchschnittliche monatliche Unterstützung stieg etwas an:
Der Unterschied zwischen der allgemeinen und der erweiterten Wohnbeihilfe liegt darin, dass die allgemeine Wohnbeihilfe für Haushalte in geförderten (gemeinnützigen) Mietwohnungen vorgesehen ist. Die erweiterte Wohnbeihilfe unterstützt förderwürdige Haushalte in nicht geförderten Mietwohnungen.
Gezielte Weiterentwicklung der Wohnbeihilfe
Die Landesregierung hat die Wohnbeihilfe in den vergangenen Jahren mehrfach weiterentwickelt. Mit dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 erfolgte insbesondere die Harmonisierung von Wohnbeihilfe und erweiterter Wohnbeihilfe sowie eine Aktualisierung der Zumutbarkeitstabelle für 2024 und 2025. Zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen angehoben und der Richtwert in bestimmten Gemeinden erhöht. Eine weitere Richtwertanpassung ist gesetzlich bereits mit 1. April 2026 vorgesehen.
Quelle: Land Salzburg