Salzburg: Zuverdienst-Wegfall - Land fordert Ausnahmen für Pflegekräfte und Elementarpädagogen in Ausbildung

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 13, 2025

Salzburg

Dringend benötigte künftige Fachkräfte sollen neben dem Stipendium geringfügig dazuverdienen können

(LK) Für 1. Jänner 2026 hat die Bundesregierung eine Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angekündigt, bei der unter anderem die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdiensts neben dem Arbeitslosengeld gestrichen werden soll. Davon betroffen wären auch dringend benötigte Fachkräfte in Ausbildung in wichtigen Bereichen wie Pflege und Elementarpädagogik, weshalb die Salzburger Landesregierung Ausnahmen fordert.

„Vom geplanten Wegfall der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld betroffen wären nach unserem Kenntnisstand auch Bezieher des AMS-Pflegestipendiums beziehungsweise des Fachkräftestipendiums“, erläutern Gesundheitslandesrätin Daniela Gutschi sowie Soziallandesrat Wolfgang Fürweger in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Dies ist schon allein deshalb problematisch, weil die verbesserte finanzielle Absicherung neben der Ausbildung zu einer Verringerung der Drop-out-Rate geführt hat.“

Gutschi und Fürweger: „Wichtige Unterstützung gefährdet.“

Darüber hinaus befürchte man aber auch noch eine weitere negative Auswirkung auf Auszubildende und Einrichtungen im Pflegebereich, wie Landesrätin Daniela Gutschi und Landesrat Wolfgang Fürweger ausführen: „Aktuell besteht für Auszubildende im Bundesland Salzburg die Möglichkeit, im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit unterstützend in unseren Krankenanstalten und Seniorenwohnhäusern tätig zu werden. Diese sogenannten ‚Helping-Hands-Dienste‘ oder ‚Sitzwachen‘ sind eine wichtige Stütze unseres Pflege- und Gesundheitssystems, die aber durch die Neuregelung wegzufallen droht.“

Svazek: „Auch Elementarpädagogik-Ausbildung betroffen.“

Laut Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, zuständig für Arbeitsmarkt und Kinderbetreuung, ist darüber hinaus auch die Elementarpädagogik betroffen: „Für diese Berufsgruppe gibt es ebenfalls ein AMS-Fachkräftestipendium – viele angehende Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die beispielsweise ein berufsbegleitendes Kolleg absolvieren, haben die Ausbildung in der Annahme begonnen, dass sie neben dem Stipendium geringfügig dazuverdienen können. Dieser Zuverdienst ist Teil ihrer finanziellen Planung, etwa in Bezug auf Mietkosten. Betroffene berichten uns davon, dass sie die Ausbildung deshalb gegebenenfalls abbrechen müssten, wenn die Gesetzesänderung Anfang 2026 tatsächlich in dieser undifferenzierten Form in Kraft tritt“.

Salzburg fordert Ausnahmen

In einem ersten Schritt wird das Land Salzburg daher im Rahmen der anstehenden Länderkonferenz zum Thema Arbeitsmarkt, die am 13. November beginnt, einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung richten. Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek hierzu: „Der inhaltliche Austausch mit meinen Regierungskollegen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege hat eindeutig ergeben, dass die geplante Neuregelung negative Auswirkungen befürchten lässt – sowohl in den SALK als auch in Seniorenheimen. Wir wollen daher gemeinsam mit anderen Bundesländern darauf hinwirken, dass die Bundesregierung Ausnahmen für den Pflegesektor vorsieht, ebenso für die Elementarpädagogik.“

Quelle: Land Salzburg

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