Burgenland: Seit 1. Jänner in Kraft - Anstellungsmodell für betreuende Angehörige auch für Vertrauenspersonen

vonRedaktion International
JÄNNER 03, 2024

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

LH Doskozil/LR Schneemann: „Ausweitung des Anstellungsmodells zur Betreuung als weiterer sozialpolitischer Meilenstein“

Mit 1. Jänner 2024 ist das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige in eine neue Ära gestartet. Nun können nicht mehr nur Verwandte die Vorteile des burgenländischen Modells - Mindestlohn, soziale Absicherung und die Basis für eine mögliche berufliche Zukunft in der Pflege - genießen, sondern auch Vertrauenspersonen. „Die Erweiterung des Anstellungsmodells, die mit 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, öffnet das Modell für Personen, die zwar kein Verwandtschaftsverhältnis, aber ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. „Diese Erweiterung ermöglicht es beispielsweise Nachbarn oder engen Freunden, in das Anstellungsmodell einzusteigen.“ So können ab sofort nach Wunsch noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer zu Hause betreut werden. Das zögert in vielen Fällen eine stationäre Pflege hinaus und wirkt gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegen.

Seit November 2019 ermöglicht das Burgenland als einziges Bundesland die Anstellung von betreuenden Angehörigen. „Unsere ältere Generation im Burgenland möchte so lange wie möglich zu Hause betreut werden, das hat schon eine Studie aus dem Jahr 2019 ergeben. Darauf fußt unser Anstellungsmodell“, betont Landesrat Leonhard Schneemann. Die Anstellung läuft dabei über die Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) und ermöglicht es den Angehörigen, sich um ihre Familienmitglieder zu Hause zu kümmern und voll abgesichert zu sein. Bislang gab es insgesamt über 460 Anstellungen. Mit 1. Jänner 2024 sind 298 betreuende Angehörige im Rahmen dieses Modells angestellt. „Diese positive Bilanz bestätigt die Notwendigkeit und gleichzeitig den Erfolg des Anstellungsmodells. Der innovative Weg, den das Burgenland damit eingeschlagen hat, wird auch von vielen anderen Regionen und Ländern mit großem Interesse verfolgt, von denen wir immer wieder Anfragen erhalten“, betonte LR Schneemann. Daher war es die logische Konsequenz, diesen sozialpolitischen Meilenstein zu erweitern, „mit allen Vorteilen für die betreuenden Personen mit Nah-Verhältnis: Bezahlung, soziale Absicherung und eine berufliche Zukunft.“

Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson
Wie bisher müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Die betreuenden Vertrauenspersonen müssen – ebenso wie die betreuenden Angehörigen – körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und – außer, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.
Die neuen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell umfassen einerseits ausreichende Deutschkenntnisse der Betreuenden und andererseits eine geänderte Hauptwohnsitzanforderung. Mussten die pflegebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz bisher mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung im Burgenland haben, ist nun auch eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu sechs Monaten möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde.

Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird auch weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und Hilfestellung zu leisten. Neu ist auch, dass die Unterstützungsbesuche ab der Umsetzung der Ausweitung der Pflege- und Sozialberater/innen mit den Pflegestützpunkten, kostenlos sein werden.

Das Gehalt der betreuenden Angehörigen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (aus Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:

· Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
· Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
· Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2000 € /netto)

Mehr als 87.000 Burgenländerinnen und Burgenländer, und damit rund 30 Prozent der Bevölkerung, sind älter als 60 Jahre. Damit seien Pflege und Betreuung entscheidende Kernthemen, denen im Burgenland entschlossen begegnet wird, wie LH Doskozil abschließend ergänzt: „Wir warten nicht auf die bundesweite Pflegereform, sondern setzen Maßnahmen – mit dem Pflegestützpunktmodell, dem Ausbau der Struktur in den Pflegeheimen, mit der Ausbildung von Pflegekräften, mit der Anstellung von zusätzlichem Pflegepersonal und jetzt auch mit der Ausweitung unseres einzigartigen Anstellungsmodells für betreuende Angehörige.“

Personen, die sich für das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen interessieren, können sich bei den derzeit elf Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline unter der Nummer 057/600-1000 informieren.

Weitere Informationen zum Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen gibt es auf der Homepage der Soziale Dienste Burgenland: https://www.soziale-dienste-burgenland.at/pflegeberatung/anstellungsmodell-betreuende-angehoerige/.

Quelle: Land Burgenland

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