Wien: Zuschlag für Alleinerziehende zur Energiekostenpauschale jetzt beantragen!

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 10, 2022

Geld - Symbolbild
© moerschy, pixabay.com

Zusätzliche 100 Euro der Stadt Wien – Online-Anträge bis 30.9. möglich, Sozialzentren unterstützen

Alleinerziehende, die im April 2022 Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung bezogen haben, können seit 1. August zusätzliche Unterstützung der Stadt Wien in der Höhe von 100 Euro beantragen. Online-Anträge sind noch bis 30. September möglich.

Um die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So haben rund 234.000 anspruchsberechtigte Personen bereits eine automatisierte Anweisung der Energiekostenpauschale erhalten.

Alleinerziehende, die keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, aber im April dieses Jahres eine Leistung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung bezogen haben, können seit Anfang August auf wien.gv.at einen Antrag auf eine zusätzliche Auszahlung zu je 100 Euro stellen. Antragstellungen sind noch bis Ende September möglich.

Alleinerziehende mit Mindestsicherungs- und/oder Wohnbeihilfenbezug, haben den Bonus bereits automatisiert ausbezahlt bekommen. Ein Mehrfachbezug ist nicht möglich. Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet.

Sollte eine persönliche Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden oder kein Zugang zu dem Online-Ansuchen möglich sein, stehen die Mitarbeiter*innen der Sozialzentrumsstandorte der Abteilung für Soziales, Sozial und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) gerne unterstützend zur Seite.

Die nötigen Unterlagen wie Einkommensbelege über Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-, Pensionsvorschuss- oder Umschulungsgeld- oder Ausgleichszulagen-Bezug vom April 2022, amtlicher Lichtbildausweis Ansuchensteller*in (= Alleinerzieher*in), Geburtsurkunde oder Lichtbildausweis (mj. Kind/er im Haushalt) können selbst hochgeladen werden. So wird gewährleistet, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und der Zuschlag in Höhe von 100 Euro zeitnah ausbezahlt wird.

Alle Informationen zur Wiener Energiekostenpauschale sowie zur Antragsstellung für Alleinerzieher*innen unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energiekostenpauschale.html

Quelle: Stadt Wien

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