Vorfälle mit manipulierten Süßigkeiten - Halloween

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 03, 2026

Polizeiauto - Symbolbild
© johnnypicture, fotolia.com

In drei Bundesländern wurden Fälle angezeigt, bei denen Nägel beziehungsweise metallische Fremdkörper in Süßigkeiten entdeckt wurden, die im Rahmen von Halloween gesammelt worden waren. Derzeit sind sieben Fälle bekannt: ein Fall in Niederösterreich (Bezirk Amstetten), zwei Fälle in Oberösterreich (Bezirke Linz und Vöcklabruck) sowie vier Fälle in der Steiermark (Bezirke Leibnitz und Weiz).


Die Polizei nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren und werden hinsichtlich möglicher Zusammenhänge durch das Bundeskriminalamt geprüft und koordiniert. Darüber hinaus steht das Bundeskriminalamt auch mit internationalen Partnerbehörden im Austausch. Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den angezeigten Fällen vor.

Warnhinweis der Polizei

Aus gegebenem Anlass appelliert die Polizei an Eltern und Erziehungsberechtigte, gemeinsam mit ihren Kindern die in der Halloween-Nacht gesammelten Süßigkeiten vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren. Insbesondere ist darauf zu achten, ob Verpackungen beschädigt oder manipuliert wurden und ob sich Fremdkörper, insbesondere metallische Gegenstände, in den Süßigkeiten befinden.


Gleichzeitig wird zur Besonnenheit aufgerufen. Gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Unwohlsein können unterschiedliche Ursachen haben und stehen nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Verzehr möglicherweise manipulierter Süßigkeiten. Bei konkretem Verdacht auf den Verzehr eines Fremdkörpers sollte jedoch unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.


Verdächtige Süßigkeiten sollten keinesfalls verzehrt werden. Beim Auffinden von offensichtlich manipulierten Süßigkeiten sollten diese samt Verpackung aufbewahrt und der Polizei gemeldet werden. Um mögliche Spuren für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu sichern, sollen entdeckte Fremdkörper nicht aus den Süßigkeiten entfernt oder anderweitig manipuliert werden.

Quelle: LPD Niederösterreich

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