Salzburg: Weihnachtsbeihilfe des Landes: Unterstützung für Mindestpensionisten

vonRedaktion International
DEZEMBER 12, 2025

Foto: Land Salzburg/Grafik

50 Euro für Menschen mit Ausgleichszulage / Seit 15. Oktober wurden rund 750 Anträge eingebracht

(HP) Die Weihnachtsbeihilfe des Landes wird seit mehr als 30 Jahren an Bezieherinnen und Bezieher mit Mindestpension ausbezahlt. Seit 15. Oktober wurden mit Stichtag 11. Dezember bereits rund 750 Anträge eingebracht. Noch bis kommenden Montag, 15. Dezember, kann unbürokratisch innerhalb weniger Minuten die Unterstützung in der Höhe von 50 Euro in den Gemeinden oder online beantragt werden.

Die Weihnachtsbeihilfe des Landes kann noch bis zum 15. Dezember 2023 online, über das Gemeindeamt oder per Post beantragt werden. Seit Mitte Oktober wurden bereits rund 750 Anträge eingebracht.

Die Salzburger Weihnachtsbeihilfe wird an Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt, die eine Ausgleichszulage erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 969 Euro an Einkommen bleibt. Für Ehepaare und Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.456 Euro. Bis zum 15. Dezember kann man die Weihnachtsbeihilfe entweder bei der Wohnsitzgemeinde, per Post (Adresse: Sozialabteilung des Landes, Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg) oder online beantragen.

Fürweger: „Zeichen der Anerkennung.“

Die Weihnachtsbeihilfe für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten ist für Soziallandesrat Wolfgang Fürweger mehr als eine finanzielle Stütze. „Sie ist ein Zeichen der Anerkennung. Gerade rund um die Feiertage steigt der Druck auf das Haushaltsbudget. Mit dieser Unterstützung stärken wir jene, die ein Leben lang gearbeitet haben, und senden eine klare Botschaft: In dieser Zeit bleibt niemand allein."


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251212_90 (msc/bk)

Quelle: Land Salzburg

Mehr Nachrichten aus

Salzburg