vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 03, 2026
Foto: KI generiert / MicrosoftCopilot
Am Nachmittag des 2. September kontrollierten Polizisten in Salzburg Schallmoos einen 31-jährigen Lkw Lenker aus dem Flachgau. Dieser wies dabei Symptome einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel auf. Auch ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. Eine Vorführung zum Arzt verweigerte der 31-Jährige jedoch, weshalb ihm die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt unterwagt wurde. Er wird angezeigt.
Im Bereich der Innsbrucker Bundesstraße wurden Polizisten auf einen 27-jährigen Pkw Lenker aus dem Pongau aufmerksam. Auch bei ihm reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC. Ein Polizeiarzt bestätigte anschließend eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel und somit die Fahruntauglichkeit des 27-Jährigen. Auch ihm wurde die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Anzeige wird erstattet.
In Hallein führten Polizisten am Abend des 2. September entlang der L107 in Adnet Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei überschritt ein 40-jähriger Rumäne die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 55 km/h. Der Lenker wurde anschließend angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Die Lenkberechtigung wurde aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem eine Sicherheitsleistung eingehoben. Der Rumäne wird angezeigt.
Im Stadtteil Taxham kontrollierten Polizisten am Abend des 2. September einen 39-jährige Pkw Lenker aus Serbien, welcher offensichtliche Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkohol aufwies. Der Alkotest ergab 1,78 Promille. Dem Serben wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Lenkberechtigung besaß er nicht. Anzeige wird erstattet.
Ebenfalls einen führerscheinlosen Alkolenker kontrollierten Polizisten am Abend des 2. September im Bereich der Münchner Bundesstraße. Dabei ergab der Alkotest des 35-jährigen Österreichers 0,92 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem war die Begutachtungsplakette des gelenkten Pkw abgelaufen und der Zulassungsschein konnte nicht ausgehändigt werden. Die Zulassungsbesitzerin des Pkw, welche sich zum Tatzeitpunkt auf dem Beifahrersitz befand wird ebenfalls wegen des Überlassens des Fahrzeugs an eine nicht zum Lenken berechtigte Person angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg