Salzburg: UVP-Verhandlung für Windpark in Flachau startet

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 21, 2026

Salzburg

30 Fachbereiche von Naturschutz bis Maschinenbau / Zwei Tage anberaumt

(LK) Am Mittwoch, den 21. Jänner 2026, startet im Festsaal der Gemeinde Flachau die Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Windsfeld. 13 Windräder mit einer jährlichen Stromproduktion von 82,5 Gigawattstunden, ein eigenes Umspannwerk nahe des Nordportals des Tauerntunnels und die Verkabelung von Freileitungen sind unter anderem geplant. Zwei Tage sind für die Verhandlungen vorgesehen.

Im UVP-Verfahren werden für die Behörde insgesamt 30 Fachbereiche durch 32 Sachverständige beurteilt. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Maschinenbau- und Elektrotechnik sowie Energiewirtschaft, Straßenbau, Geologie und Geotechnik, Luftfahrt, Naturschutz, Bodenschutz, Forst, Wildökologie, Lärm, und Umweltmedizin.

Das eingereichte Projekt im Überblick

Flachau und Tweng betroffen

Von dem Windpark betroffen sind die Gemeinden Flachau und Tweng. Insgesamt werden nach derzeitigem Stand während der Bau- und Betriebsphase rund 43 Hektar Fläche beansprucht, 26 Hektar davon dauerhaft und 17 nur vorübergehend. Die Bauzeit soll 3 bis 5 Jahre betragen.

Sechs Stellungnahmen eingelangt

Innerhalb der Auflagefrist des Projektes vom 28.08.2025 bis 09.10.2025 langten sechs Stellungnahmen bei der UVP-Behörde ein. Davon waren zwei von Umweltorganisationen, zwei von Privatpersonen, eine von der Landesumweltanwaltschaft und eine vom Standortanwalt der Wirtschaftskammer Salzburg. Bedenken seitens der Landesumweltanwaltschaft, der Umweltorganisationen und einer Privatperson gehen insbesondere in Richtung Artenschutz, Bodenschutz und Landschaftsschutz. Da nur wenige Parteien Stellungnahmen abgegeben haben, wurde die mündliche Verhandlung nach den allgemeinen Verfahrensbestimmungen, also als nicht öffentliche Verhandlung, anberaumt.

Nächste Schritte

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, das auch nach der Verhandlung noch andauern kann, wird der Bescheid erstellt. Dieser wird für mindesten acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und im Internet zugänglich gemacht.

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Quelle: Land Salzburg

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