Salzburg: Einheitliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

vonRedaktion International
FEBRUAR 26, 2026

Foto: Land Salzburg / Neumayr / Leopold

Länder haben gemeinsame Qualitätsvorgaben erarbeitet / Kinderschutz im Mittelpunkt / Federführung durch Salzburg

(LK) Nicht mehr der Bund, sondern die Länder sind seit sechs Jahren für die Gesetzgebung in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Für einheitliche Qualität von Bregenz bis Eisenstadt haben die Länder Standards ausgearbeitet. Salzburg hat dabei die Federführung übernommen. Nun wurden die Ergebnisse vorgestellt.

Es geht um die Sicherung eines österreichweit einheitlichen Schutzniveaus in allen Ländern. Im Vollzug sollen Qualität, Transparenz und Rechtssicherheit gestärkt werden. Sichergestellt wurde in der Zusammenarbeit der Länder auch die langfristige fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf einer gemeinsamen, verbindlichen Grundlage.

Fürweger: „Sicherheit für Kinder und Jugendliche.“

Sicherheit und Qualität stehen in der Kinder- und Jugendhilfe an oberster Stelle. „Familien, Kinder und Jugendliche müssen sich darauf verlassen können, dass Gefährdungsabklärung, Hilfeplanung, Dokumentation, Mitwirkung und Beschwerdemanagement in ganz Österreich nach nachvollziehbaren und fachlich abgesicherten Kriterien erfolgen. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen nicht zu unterschiedlichen Schutzstandards führen“, fasst Landesrat Wolfgang Fürweger die Ziele zusammen.

Nachvollziehbare Maßstäbe

Bestehende Grundstandards beibehalten und sie in gemeinsamer Verantwortung weiterentwickeln, lautete daher die Devise der Länderarbeitsgruppe unter Salzburger Vorsitz. „Damit werden nicht nur Mindestanforderungen festgelegt, sondern auch transparente, überprüfbare und für alle nachvollziehbare Maßstäbe geschaffen“, so Landesrat Wolfgang Fürweger. Bei Gefährdungsabklärungen gilt das Vieraugenprinzip als Minimum.

Mindeststandards für alle Länder

In den Standards ist jetzt vorgegeben, dass eine Stelle pro Bundesland für die Qualitätssicherung zuständig ist. Ein standardisiertes Beschwerdeverfahren ermöglicht Feedback und Korrekturen im Vollzug. Die Bedarfsplanungen leiten sich aus Kennzahlen ab. Aktive Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer Grundsatz für alle Länder. So werden in Salzburg die Informationen auf der Landes-Website kindgerecht aufbereitet.

Ausgaben steigen

In Salzburg sind aktuell 680 junge Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten in voller Erziehung durch die Kinder- und Jugendhilfe, bis 2030 wird mit einem jährlichen Zusatzbedarf von sechs Prozent bei den ambulanten Leistungen und einem Prozent bei voller Erziehung gerechnet. Rund 1.000 Personen sind in Salzburg in der Kinder- und Jugendhilfe tätig, 120 davon beim Land. Zuletzt sind sieben zusätzliche Kräfte in den Bezirkshauptmannschaften dazugekommen. Die Ausgaben des Landes steigen kontinuierlich, von 49,5 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 74,3 Millionen im aktuellen Budget.

Eltern und Kinder eingebunden

Kinder und Jugendliche und deren Eltern sind gemäß der Standards intensiv eingebunden. Sie erhalten mehr Einblick und sind an der Hilfeplanung beteiligt. Entscheidungen werden nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitet, nachvollziehbar begründet und dokumentiert.

Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit

Junge Menschen zwischen 18 und 21 im Übergang aus der Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe in ein selbständiges Leben, sogenannte Care Leaver, erhalten besondere Aufmerksamkeit. „Neben niederschwelligen Beratungs- und Informationsangeboten ist es entscheidend, dass allgemeine Beratungsstellen für Erwachsene auf die spezifischen Herausforderungen sensibilisiert werden, damit Care Leaver auch nach dem Ende der Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, erläutert Roland Ellmer, Leiter des Referats Kinder- und Jugendhilfe des Landes, der die gemeinsame Länderarbeitsgruppe angeführt hat. Salzburg hat dafür bereits 2024 einen eigenen Care-Leaver-Scheck geschaffen, über den Unterstützungsleistungen abgerufen werden können. Auch besteht die Möglichkeit, bis zum Alter von 21 Jahren wieder in die Betreuung zurückzukehren, wenn Bedarf besteht.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_260225_60 (sm/bk)

Quelle: Land Salzburg

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