Niederösterreich: Blau-gelbes Schulstartgeld kann ab 16. August beantragt werden

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 14, 2023

Foto: .© NLK Burchhart

LR Teschl-Hofmeister: Mehrausgaben für Familien einfach, rasch und unbürokratisch abfedern

Ab dem kommenden Mittwoch, 16. August, kann das blau-gelbe Schulstartgeld 2023/24 unter www.noe.gv.at beantragt werden. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehrlinge zum Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro pro Kind. „Wir setzen damit auch heuer wieder ein klares Signal des Landes, dass wir versuchen, die Teuerung abzufedern, und gerade beim Schulstart wollen wir den Familien unter die Arme greifen“, sagte dazu Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister heute, Montag, im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus.

Eingangs verwies die Landesrätin darauf, dass 80 Prozent der Gemeinden in Niederösterreich eine Ferienbetreuung anbieten, und auch die Sommerschule sei mit 6.662 Schülerinnen und Schülern in Niederösterreich wieder „sehr gut gebucht“. Mit Blick auf den bevorstehenden Schulstart in drei Wochen hielt sie fest: „Der Schulstart ist für viele sehr aufregend, aber auch immer noch teurer als in der Vergangenheit. Seitens des Landes versuchen wir, diese Mehrausgaben für Familien möglichst gut abzufedern“. Dazu habe man im Vorjahr das blau-gelbe Schulstartgeld ins Leben gerufen und dieses habe sich als „Erfolgsrezept“ erweisen, bilanzierte die Landesrätin:„200.000 waren bezugsberechtigt und über 186.000 haben es beantragt und in Anspruch genommen.“

Aufgrund dieses Erfolges habe man sich entschieden, die Eltern und Kinder auch heuer wieder mit dem blau-gelben Schulstartgeld zu unterstützen: „Wir unterstützen damit alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Lehrlinge.“ Dabei komme es nicht auf das Einkommen der Eltern an, „weil uns jedes Kind gleich viel wert ist“, betonte Teschl-Hofmeister.

Es gehe vor allem „um eine einfache und unbürokratische Lösung“, fuhr sie fort: „Ab 16. August kann auf der Homepage des Landes unter www.noe.gv.at der Antrag gestellt werden.“ Das habe bereits im Vorjahr hervorragend funktioniert und solle auch jetzt „einfach, rasch und unbürokratisch“ erfolgen. Grundvoraussetzungen seien lediglich, dass der Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz in Niederösterreich und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich hat – der Ort der Schule oder Lehrstelle sei nicht entscheidend. Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge, die alt genug sind, um die Familienbeihilfe selbst zu beziehen, können den Antrag selbst stellen. Als Frist für die Antragstellung nannte die Landesrätin den 2. Februar 2024. Teschl-Hofmeister abschließend: „Auch heuer können wieder bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche vom blau-gelben Schulstartgeld profitieren. Seitens des Landes stellen wir dafür in Summe rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.“

Nähere Informationen und Antragstellung unter www.noe.gv.at bzw. telefonisch unter 02742/9005-46346.

Quelle: Land Niederösterreich

Mehr Nachrichten aus

Niederösterreich