vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 02, 2026
Niederösterreich
Bis zu 20.000 Euro Förderung für Sanierungsmaßnahmen: Anträge sind ab 4. Jänner 2027 möglich – Kesseltausch bereits ab heute einreichbar
Wer sein Haus energetisch verbessern oder eine alte Heizung austauschen möchte, kann auch 2027 von attraktiven Förderungen profitieren. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Bundes wurden die neuen Förderbedingungen für den Kesseltausch und den Sanierungsbonus veröffentlicht. Die Antragstellung startet am 4. Jänner 2027. Die Förderungen richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Die Energieberatung Niederösterreich berät kostenlos zum Tausch oder zur Sanierung.
„Unabhängigkeit von Öl und Gas bringt Sicherheit und Kostenersparnis. Wir können uns nicht abkapseln vom Weltgeschehen, aber wir müssen in unserem Land die Versorgung sichern. In den vergangenen fünf Jahren sind die Ölheizungen in Niederösterreich auf knapp 54.000 halbiert worden. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der installierten Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen in Niederösterreich fast versiebenfacht auf rund 153.000 Anlagen“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und weiter: „Alle, die ihre Heizung tauschen wollen, haben jetzt die Möglichkeit dazu. Die Energieberatung Niederösterreich berät dazu kostenlos.“
Heute, am 2. November 2026, gibt es nochmals eine Fördermöglichkeit für Heizkessel, die für Projekte im Oktober angerechnet werden. „Rückwirkend förderfähig sind Leistungen ab 7. Oktober 2026, die Registrierung muss spätestens bis 31. Dezember 2026 erfolgen“, so Maja Oldenburg von der Energieberatung Niederösterreich. Das ist ein zusätzliches, vorgezogenes Förderfenster, weil durch stornierte oder nicht umgesetzte Projekte noch Fördergeld frei geworden ist. Das bedeutet: „Wenn man in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus den fossilen Heizkessel tauschen möchte, kann man sich ab 2. November registrieren und muss nicht bis Jänner warten“, erklärt Oldenburg. Die Förderhöhe wurde bereits an die für 2027 vorgesehenen Pauschalen von 4.000 Euro für Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe und 6.000 Euro für eine Holzheizung angepasst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzliche Förderungen für Solarthermie oder Tiefenbohrungen möglich. Wichtig ist, sich rechtzeitig beraten zu lassen: Auch 2027 bleibt ein Energieberatungsprotokoll verpflichtend.
Auch für die thermische Sanierung von Gebäuden stehen Fördermittel in der Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. „Die Höhe hängt davon ab, wie umfassend die Sanierung ist und wie stark dadurch der Energieverbrauch sinkt“, erklärt Maja Oldenburg. Für die Sanierung einzelner Gebäudeteile gibt es bis zu 4.000 Euro. Bei einer Teilsanierung, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent reduziert, sind bis zu 10.000 Euro möglich.
Für eine umfassende Sanierung beträgt die Förderung bis zu 15.000 Euro bei Erreichen eines guten Standards und bis zu 20.000 Euro bei Erreichen des klimaaktiv-Standards. Grundsätzlich gilt: „Die Förderung kann maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten betragen“, so Oldenburg.
Für Förderungen ab 2027 gilt: Zunächst wird der Antrag gestellt, danach erfolgt die Genehmigung und schließlich die Endabrechnung. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Umsetzung eingereicht wird. Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen, die ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen. „Wer einen Heizungstausch oder eine Gebäudesanierung plant, sollte sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereiten. So lassen sich die Fördermöglichkeiten rechtzeitig prüfen und Sanierungsmaßnahmen gezielt planen“, rät Oldenburg.
Quelle: Land Niederösterreich