vonOTS
SEPTEMBER 10, 2026
Foto: UNOS
Mitglieder des WKÖ-Kontrollausschusses fordern stärkere, professionellere und unabhängige Kontrolle – Reformgruppe muss Kontrollausschuss stärken
Die Reform der Wirtschaftskammer darf bei Strukturen und Organisation nicht Halt machen. Auch die Kontrolle innerhalb der Kammer muss Teil des Reformprozesses sein. Darauf pochen Mitglieder des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Ihr Appell richtet sich insbesondere an die derzeitige Reformgruppe: Sie hat jetzt die Chance, den Kontrollausschuss grundlegend zu reformieren und damit die Voraussetzungen für wirksame Kontrolle zu schaffen.
„Ein kürzlich erschienener Medienbericht hat das Ansehen des Kontrollausschusses erheblich beschädigt. Umso wichtiger ist es, jetzt rasch und klar gegenzusteuern. Eine Kammerreform muss daher auch eine Kontrollreform beinhalten und den Kontrollausschuss so stärken, dass er seine Aufgabe unabhängig und wirksam erfüllen kann“, fordert Gerald Zmuegg, Obmann des Kontrollausschusses.
Ausgangspunkt sind unter anderem die Feststellungen des Rechnungshofs zur Arbeit des Kontrollausschusses. Der Rechnungshof hat dabei insbesondere auf die hohe Zahl der zu kontrollierenden Beteiligungen und die dafür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, fehlende detaillierte Prüfstandards sowie Verbesserungspotenzial bei Prüfprozessen und Berichtswesen hingewiesen.
Für die Mitglieder des Kontrollausschusses ist klar: Die Wirtschaftskammer-Reform muss einen Schritt weitergehen. Es reicht nicht, bestehende Schwachstellen zu benennen, sondern es braucht ein Kontrollsystem, das auch künftig professionell, unabhängig und wirksam arbeiten kann.
Katharina Ehrenfellner, Mitglied des Kontrollausschusses: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, in allen Bereichen der Kammer zukunftsweisende Reformen umzusetzen. Ausgestattet mit den notwendigen Ressourcen und vergleichbaren Qualitätsstandards in der Prüfung kann der Kontrollausschuss Wegweiser und Gradmesser bei der Zielerreichung der geplanten Maßnahmen sein.“
Konkret braucht es aus Sicht der Mitglieder des Kontrollausschusses vor allem verbindliche Qualitäts- und Prüfstandards, sowie ausreichende personelle und fachliche Ressourcen, um die 693 Körperschaften samt Beteiligungen angemessen prüfen zu können. Denn ohne Einbeziehung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beteiligungen lasse sich die wirtschaftliche Lage einer Wirtschaftskammer nicht aussagekräftig beurteilen.
„Der Rechnungshof hat klar aufgezeigt, dass die Aufgaben des Kontrollamts angesichts der Vielzahl der zu prüfenden Körperschaften und Beteiligungen mit den vorhandenen Ressourcen nur schwer umfassend zu bewältigen sind. Wenn Kontrolle funktionieren soll, braucht es daher ausreichend Personal, fachliche Expertise und verbindliche Prüfstandards. Die Reformgruppe muss dafür jetzt die entsprechenden Voraussetzungen schaffen“, sagt Werner Groiss, Mitglied des Kontrollausschusses.
Neben ausreichenden Ressourcen braucht es auch wirksame demokratische Kontrollmöglichkeiten. Kontrollrechte dürfen nicht allein von Mehrheitsverhältnissen oder praktischen Hürden abhängen.
„Ein ehrlich gemeinter WKÖ-Kontrollausschuss braucht in seinen Statuten einen klaren Minderheitenschutz. Es kann nicht sein, dass die herrschende Mehrheitsfraktion tiefgreifende Kontrolle dauerhaft behindert oder durch Obstruktionspolitik gezielt verhindert“, kritisiert Franz Baumann, Mitglied des Kontrollausschusses.
Eine funktionierende Kontrolle setzt schließlich voraus, dass relevante Informationen vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig zur Verfügung stehen.
„Wer Pflichtbeiträge einhebt, trägt eine besondere Verantwortung. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen nachvollziehen können, wie ihr Geld verwendet wird, wer Entscheidungen trifft und auf welcher Grundlage wichtige Personalentscheidungen getroffen werden. Dafür braucht es nachvollziehbare Abläufe, einen verlässlichen Zugang zu Informationen und mehr Transparenz innerhalb der Wirtschaftskammer“, so Harald Marschalek, Mitglied des Kontrollausschusses.
Die Mitglieder des Kontrollausschusses sehen die laufende Kammerreform daher als konkrete Chance, die Kontrolle innerhalb der Wirtschaftskammer nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Reformgruppe ist aufgefordert, die Reform des Kontrollausschusses als eigenständigen Bestandteil des Reformprozesses aufzunehmen und konkrete Verbesserungen vorzulegen.
Die Mitglieder des Kontrollausschusses schlagen insbesondere Reformen in folgenden Bereichen vor:
verbindliche Qualitäts- und Prüfstandards
ausreichende personelle und fachliche Ressourcen
vollständiger und zeitgerechter Informations- und Aktenzugang
klare und nachvollziehbare Prüf- und Berichtsprozesse
stärkere organisatorische und fachliche Unabhängigkeit der Kontrolle
verbindliche Nachverfolgung von Prüfungsergebnissen und Empfehlungen
„Eine Kammerreform, die die Kontrolle ausklammert, bleibt unvollständig. Wer die Wirtschaftskammer moderner und transparenter aufstellen will, muss auch dafür sorgen, dass ihre Kontrollorgane entsprechend ausgestattet und unabhängig handlungsfähig sind“, so die Mitglieder des Kontrollausschusses abschließend.
Quelle: OTS