Graz: Welche Reparaturkosten müssen Vermieter:innen übernehmen?
vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 16, 2025
Grundsätzlich ist der:die Vermieter:in zuständig für:
- Reparaturen an allgemeinen Teilen des Hauses. Dazu gehören unter anderem: Fassade, Dach, Stiegenhaus, Außenfenster, Wohneingangstür, Steig- oder Ringleitungen für Strom, Gas oder Wasser, etc.
- Reparaturen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen, wie z. B. Lift, Zentralheizung, Sauna, Garten, Gemeinschaftswaschküche, Gegensprechanlage, etc.
- Reparaturen innerhalb der Mietwohnung, wenn
- ein ernster Schaden des Hauses vorliegt (z. B. Wasserrohrbruch) oder
- eine vom Mietgegenstand ausgehende erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt (z. B. starker Schimmel).
Quelle: Stadt Graz
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