vonRedaktion International
SEPTEMBER 03, 2026
Polizeiauto - Symbolbild
Seit 01.09.2026 gilt im Führerscheingesetz § 11 Abs. 6 eine neue Regelung in Zusammenhang mit "Schwindeln bei Führerscheinprüfungen". Wer bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Hilfsmittel (in der Regel, Minikameras, Mobiltelefone, Kopfhörer etc.) einsetzt, um sich von dritten Personen helfen zu lassen, wird seit 01.09.2026 für 18 Monate für weitere Prüfungen gesperrt. Auch derjenige der solche Hilfe anbietet, organisiert und durchführt macht sich seit 01.09.2026 nach dem Führerscheingesetz § 37 strafbar. Prüfungsaufsichtsorgane der LPD Tirol haben bereits am 01.09.2026 in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Saggen zwei Personen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bei einer Führerscheinprüfung dabei überführt, wie sie mit technischen Hilfsmitteln die theoretischen Führerscheinprüfung absolvierten bzw. dies versuchten. Beide Personen werden nunmehr durch das Verkehrsamt der LPD für 18 Monate für weitere Prüfungen gesperrt. Zudem werden Ermittlungen gegen weitere Personen nach dem Verwaltungsstrafgesetz geführt.
Quelle: LPD Tirol