vonRedaktion Salzburg
JULI 23, 2025
Foto: Stadt Innsbruck
• Stellungnahme zum Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz• Neue StellvertreterInnen für Magistratsabteilung III und V• Naturschutzrechtliche Bewilligungen• Ferienzug in der Waldschule am Start• Nominierungen und Neubesetzungen• Weiterer Ausbau des Projekts „Housing First“
Der Stadtsenat beschloss in der Sitzung am Mittwoch, 23. Juli 2025 einstimmig die Stellungnahme der Stadt Innsbruck zum Novellierungs-Entwurf des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes mit etlichen Anregungen und Kritikpunkten vor allem hinsichtlich der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Kommunen.
„Um die Sicherstellung von optimalen Bildungsmöglichkeiten sowie von hoher pädagogischer Bildungsqualität zu erreichen, ist es aus Sicht der Stadt Innsbruck erforderlich, das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz in geeigneter Weise anzupassen, zu ergänzen und vor allem die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen und somit für die Bevölkerung Transparenz aufzuzeigen und zu klären“, betonen Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. sowie die für Bildung zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Elisabeth Mayr.
Die Stadt Innsbruck hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die Gelegenheit der Novellierung leider nicht dazu genutzt wurde, noch weitere dringliche Punkte im Gesetz zu verbessern und auch über die künftige Finanzierung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes Klarheit zu schaffen. Erheblicher Abstimmungs- und Handlungsbedarf wird zudem bezüglich der Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Amt der Tiroler Landesregierung, der Vornahme von Anpassungen der Anstellungserfordernisse, der Art und Weise der Bedarfserhebung sowie der Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen geortet. Zudem bräuchte es aus Sicht der Stadt Innsbruck unter anderem dringend Anpassungen betreffend der Anmeldung und Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung.
Quelle: Stadt Innsbruck