vonRedaktion International
AUGUST 13, 2025
Foto: Stadt Innsbruck
Fahrräder für den guten Zweck - Stadtwohnung für ARGE Betreutes Wohnen - Pilotprojekt kostenlose Menstruationsprodukte - Neue Gastgärten in der Stadt
Der Stadtsenat hat beschlossen, dass jene Fahrräder, die im Fundservice nicht abgeholt wurden, unentgeltlich dem Verein WAMS als Sachspende zu überlassen.
Generell verfallen Funde, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen weder von EigentümerInnen noch von FinderInnen beansprucht werden. Verfallene Sachen sind nutzbringend zu verwerten.
Die Einnahmen fließen jener Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand durch die
Verwaltung getragen hat. Nach der Verfallsordnung entfällt die Verpflichtung der Versteigerung, wenn es sich um Gegenstände von geringem Wert handelt. Diese sind laut Verfallsordnung einem wohltätigen Zweck zuzuführen.
„Jährlich läuft bei rund 25 abgegebenen Fundrädern die Aufbewahrungsfrist sowie die anschließende Abholfrist von jeweils sechs Monaten ab. Die nicht abgeholten Fahrräder aus dem Fundamt werden deshalb unentgeltlich als Sachspende dem Verein WAMS überlassen", freut sich Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc über eine sinnvolle gemeinnützige Weitergabe.
Quelle: Stadt Innsbruck