Innsbruck: Sonntag ist Wahltag

vonRedaktion International
APRIL 10, 2024

Foto: M.Freinhofer

Innsbrucks Bevölkerung verteilt politische Macht

Am Sonntag, den 14. April findet die Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl statt – und die Bevölkerung bestimmt dadurch die Zukunft der Innsbrucker Stadtpolitik über die nächsten sechs Jahre. Von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr kann an diesem Tag in Innsbruck gewählt werden.

Wer darf wählen?
Alle Menschen, die:

haben das Recht, bei der Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2024 abzustimmen.

Eine Stimme für eine der 13 wahlwerbenden Gruppen bei der Gemeinderatswahl sowie eine weitere Stimme für eine oder einen der 13 KandidatInnen für die Bürgermeisterwahl kann von jeder wahlberechtigten Person abgegeben werden, weiters bis zu zwei Vorzugsstimmen für Kandidierende der gewählten, wahlwerbenden Gruppe.

Wo kann gewählt werden?
Das Wahllokal, in dem man wählen kann, kann der postalisch zugestellten Wahlinformation sowie den offiziellen Aushängen in den Wohnhäusern entnommen werden. Zusätzlich sind unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale die jeweiligen Wahllokale für alle Adressen im Innsbrucker Stadtgebiet jederzeit abrufbereit.

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, per Wahlkarte zu wählen. Bei voraussichtlicher Krankheit bzw. Bettlägrigkeit am Wahltag kann des Weiteren auf Antrag auch ein Besuch durch die Sonderwahlbehörde zwischen 8.00 und 16.00 Uhr am 14. April erfolgen. Sowohl bei der Stimmenabgabe per Wahlkarte als auch bei der Beantragung der Sonderwahlbehörde sind bis zum Wahltag noch mehrere Fristen zu beachten.

Letzte Fristen
Am Dienstag, den 9. April läuft um 24.00 Uhr die Frist für die postalisch einlangende oder online erfolgte Beantragung einer Wahlkarte für die Innsbrucker Gemeinderatswahl aus. Online kann die Wahlkarte über www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Persönlich im Wahlkartenbüro kann der Antrag noch bis Freitag, den 12. April um 14.00 Uhr gestellt werden. Das Wahlkartenbüro im Rathaus (6. Stock, Zimmer 6102) ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag, den 12. April von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Postalisch muss die Wahlkarte bis spätestens 12. April 2024 bei der Wahlbehörde einlangen, sie kann bis zu diesem Tag um 14.00 Uhr auch persönlich im Wahlkartenbüro oder am Wahlsonntag, den 14. April persönlich im eigenen Wahllokal abgegeben werden.

Die Stimmenabgabe über die mobile Sonderwahlbehörde kann, wenn die Stimmenabgabe aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht möglich ist, noch bis 12. April um 14.00 Uhr online per Mail an post.wahlen@innsbruck.gv.at der postalisch einlangend bzw. persönlich im Wahlkartenbüro beantragt werden. Weitere Informationen sowie der Antrag auf Stimmenabgabe durch die Sonderwahlbehörde finden sich unter: www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde

Alle Informationen zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl finden sich unter: www.innsbruck.gv.at/wahlen

Quelle: Stadt Innsbruck

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