vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 03, 2026
Symbolbild
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Auch im Stadtgebiet von Salzburg wurde nunmehr am Vormittag des 3. November ein Fall angezeigt, bei dem ein metallischer Fremdkörper in einer Süßigkeit entdeckt wurden, die im Rahmen von Halloween gesammelt worden war.
Derzeit sind österreichweit acht Fälle bekannt: ein Fall in Salzburg (Stadt Salzburg), ein Fall in Niederösterreich (Bezirk Amstetten), zwei Fälle in Oberösterreich (Bezirke Linz und Vöcklabruck) sowie vier Fälle in der Steiermark (Bezirke Leibnitz und Weiz).
Die Salzburger Polizei nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Die Ermittlungen der Salzburger Polizei laufen auf Hochtouren und werden hinsichtlich möglicher Zusammenhänge durch das Bundeskriminalamt geprüft und koordiniert. Darüber hinaus steht das Bundeskriminalamt auch mit internationalen Partnerbehörden im Austausch. Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den angezeigten Fällen vor.
Sobald neue, gesicherte und relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert. Es wird jedoch auf nähere Details der Tathandlungen nicht eingegangen, um den etwaigen Tatverdächtigen keine zusätzliche Plattform bzw. Aufmerksamkeit zu bieten.
Warnhinweis der Polizei
Aus gegebenem Anlass appelliert die Polizei an Eltern und Erziehungsberechtigte, gemeinsam mit ihren Kindern die in der Halloween-Nacht gesammelten Süßigkeiten vor dem Verzehr sorgfältig zu kontrollieren. Insbesondere ist darauf zu achten, ob Verpackungen beschädigt oder manipuliert wurden und ob sich Fremdkörper, insbesondere metallische Gegenstände, in den Süßigkeiten befinden.
Gleichzeitig wird zur Besonnenheit aufgerufen. Gesundheitliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Unwohlsein können unterschiedliche Ursachen haben und stehen nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Verzehr möglicherweise manipulierter Süßigkeiten. Bei konkretem Verdacht auf den Verzehr eines Fremdkörpers sollte jedoch unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.
Verdächtige Süßigkeiten sollten keinesfalls verzehrt werden. Beim Auffinden von offensichtlich manipulierten Süßigkeiten sollten diese samt Verpackung aufbewahrt und der Polizei gemeldet werden. Um mögliche Spuren für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zu sichern, sollen entdeckte Fremdkörper nicht aus den Süßigkeiten entfernt oder anderweitig manipuliert werden.
Quelle: LPD Salzburg