Österreich: Mitversicherung für Partner:innen mitbedenken

vonOTS
APRIL 03, 2026

Foto: ÖVM

ÖVM informiert: In Partnerschaften sollte an vorausschauende, gemeinsame Absicherung gedacht werden – vor allem bei gemeinsamen finanziellen Risiken.

Ein zentraler Aspekt ist die Mitversicherung innerhalb bestehender Verträge. In vielen Versicherungssparten kann der Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin aktiv einbezogen werden. Bei anderen - etwa bei Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen – ist eine Mitversicherung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch vorgesehen. Dies reduziert den administrativen Aufwand und kann zu Kosteneinsparungen führen, da Doppelversicherungen vermieden und Rabatte genutzt werden können. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt oder eine nachweisbare Lebensgemeinschaft.

In Partnerschaften wird häufig unterschätzt, wie groß das finanzielle Risiko bei unzureichendem Versicherungsschutz sein kann. Eine abgestimmte Absicherung beider Partner:innen ist essenziell, um im Ernstfall keine existenziellen Lücken entstehen zu lassen.

Besonders relevant ist die Absicherung bei Finanzierungen. Paare, die gemeinsam Kredite aufnehmen, tragen auch gemeinsames Risiko. Ereignisse wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder der Todesfall eines Partners können die Rückzahlungsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Hier leisten Produkte wie Restschuldversicherungen, Arbeitslosenversicherungen oder Invaliditätsabsicherungen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe sinnvoller Versicherungsbausteine für Paare:

Expertinnen und Experten empfehlen, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Lebenssituationen anzupassen.

„Eine frühzeitige und ganzheitliche Auseinandersetzung mit Versicherungsfragen schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl im Alltag als auch in Ausnahmesituationen“, so Meixner.

Quelle: OTS

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