Tirol: Mindestsicherung NEU

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 01, 2026

Tirol

Zweiter Teil der Reform geht in Begutachtung

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Freitag, die Novelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetz auf Grundlage des Regierungsbeschlusses „Gerechte Reform der Tiroler Mindestsicherung“ vom September 2025 sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in Begutachtung geschickt. Die Tiroler Mindestsicherung bleibt dabei eine zentrale Stütze der Sozialpolitik in Tirol, der Anreiz einer Beschäftigung nachzugehen, soll aber erhöht werden. Die erste zentrale Veränderung, nämlich dass subsidiär Schutzberechtigt in der Grundversorgung sind und keinen Anspruch auf Mindestsicherung mehr haben, ist bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten. Nun folgen eine Besserstellung für MindestpensionistInnen und Menschen mit Behinderungen, die Begrenzung der Leistungen bei Großfamilien, strengere Zugangsbestimmungen für Fremde, strenge Sanktionen bei Regelbruch sowie eine Klarstellung bei Wohn- und Haushaltsgemeinschaften.

„In Tirol bekommt jeder Hilfe, der Hilfe benötigt. Die Mindestsicherung soll aber eine Übergangshilfe und kein Dauerzustand sein. Deshalb reformieren wir die Tiroler Mindestsicherung. Dabei geht Tirol seinen eigenen, gerechten Weg und setzt auf Anreize für Beschäftigung“, verweist LH Anton Mattle darauf, dass auf Basis des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes ein Tiroler Modell erarbeitet wurde. Soziallandesrätin Eva Pawlata betont die Bedeutung einer sozial verträglichen Umsetzung: „Die Tiroler Landesregierung hat sich im Regierungsprogramm klar dazu bekannt, dass Menschen Hilfe bekommen sollen, die Unterstützung benötigen. Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz bleibt bestehen – es erfolgt keine blinde Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen ein würdevolles Leben zu sichern und den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen.“


Besserstellung von MindestpensionistInnen

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter abgesichert sein:

Besserstellung von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung in allen Lebenslagen:

Keine Mindestsicherung mehr für subsidiär Schutzberechtigte (bereits umgesetzt)

Systemumstellung bei Subsidiären Schutz:

Strengere Zugangsregeln für Fremde

Unterstützung braucht klare Regeln:

Klarstellung bei Haushaltsgemeinschaften

Fairness durch klare Regeln:

Begrenzung bei Großfamilien

Maß und Fairness im Sozialsystem:

Strengere Sanktionen

Wer Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen:

Anreize für Beschäftigung

Arbeit muss sich lohnen:

Treffsichere Abdeckung von Wohnkosten

Kostenrahmen eingehalten

Quelle: Land Tirol

Mehr Nachrichten aus

Tirol