Nenzing, Bez. Bludenz: Messerangriff in der Bahnhofsunterführung

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 07, 2021

Polizeiauto - Symbolbild

Am Dienstag, 7.12.2021, gegen 05:45 Uhr wurde ein 50-jähriger Mann, als dieser gerade beim Bahnhof Nenzing auf der Treppe der Bahnhofsunterführung zum Bahnsteig gehen wollte, von einer bislang unbekannten männlichen Person angesprochen und gleich darauf völlig unvermittelt mit einem Stichwerkzeug, vermutlich Messer, angegriffen. Anschließend flüchtete der Angreifer in unbekannte Richtung.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand erfolgte der Messerangriff völlig wahllos und ohne erkennbare Veranlassung. Das 50-jährige Opfer wurde durch eine Stichverletzung im Bereich des Oberkörpers schwer verletzt und ins Landeskrankenhaus Feldkirch eingeliefert. Eine großangelegte Fahndung der Polizei im Bereich Nenzing blieb bislang ergebnislos. Das Landeskriminalamt übernahm die weiteren Fallermittlungen.

Der flüchtige Täter wird wie folgt beschrieben:
- männlich
- ca. 165 cm groß, schmächtig
- sprach gebrochen Deutsch (ausländischer Akzent)
- dunkel gekleidet, schwarze, eng anliegende Wollmütze, schwarzer Schal mit weißem Muster (Strichen), den Schal über Mund und Nase gezogenen, schwarze, etwa hüftlange und eng anliegende Winterjacke, schwarze Hose
- bewaffnet mit einem unbekannten Stichwerkzeug

Zeugenaufruf: Personen, die Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt gemacht haben, werden ersucht, sich umgehend beim Landeskriminalamt Vorarlberg (+43 59133 80-3333) oder einer anderen Polizeidienststelle zu melden. Insbesondere ist für die Ermittler von Interesse:
- Hat jemand die geschilderten Ereignisse am Bahnhof Nenzing beobachtet?
- Fiel jemandem vor der Tat (ca. 05.45 Uhr) im Bereich der Bahnhaltestelle Nenzing eine Person auf, auf welche die Täterbeschreibung zutrifft und die sich auffällig verhielt?
- Wurde nach der Tat eine Person beobachtet, die vom Bereich der Bahnhaltestelle Nenzing flüchtete, sich versteckte oder sonst auffallend verhielt?
- Hat jemand sonstige Handlungen oder Äußerungen wahrgenommen, die mit dem gegenständlichen Tatgeschehen in Zusammenhang stehen könnten?


Quelle: LPD Vorarlberg

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