vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 06, 2026
Symbolbild
© Bjoern Wylezich, shutterstock.com
Zum Zwecke der weiteren Verbesserung der Sicherheit im Schwerverkehr fand am Donnerstag, 05.11.2026, in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr, mit Kräften der Landesverkehrsabteilung, Mitarbeitern der acht Bezirkspolizeikommanden, sowie Beamten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck ein landesweiter Schwerverkehrs-Kontrolleinsatz statt. Die Spezialisten der Polizei aus dem Bereich Technik, Güterverkehr und Gefahrgut wurden dabei von Technikern des Amtes der Tiroler Landesregierung und dem technischen Prüfzug der ASFiNAG unterstützt.
Beim Einsatz wurden sowohl im Bereich der Haupttransitrouten A12, A13 und S16, als auch im Bereich des sekundären Straßennetzes (Fernpassstraße, Reschenstraße, Loferer Straße, Drautalstraße, Seefelder Straße, Tiroler Straße, Zillertalstraße, Achenseestraße) kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 221 Schwerfahrzeuge und deren Lenkerinnen und Lenker auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften (Lenk- u Ruhezeiten), die Alkoholbestimmungen, die Beladung der Schwerfahrzeuge (insbesondere Ladungssicherung), den technischen Zustand, die Ausrüstung der Fahrzeuge, das mitgeführte Transportgut (z.B. Gefahrgüter) und die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes überprüft.
Insgesamt wurden dabei:
? 221 Schwerfahrzeuge kontrolliert
? 24 Fahrzeuglenkern vorübergehend die Weiterfahrt untersagt (bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes)
? 3 Kennzeichen abgenommen (technische Mängel mit Gefahr in Verzug)
Folgende Verwaltungsübertretungen wurden festgestellt:
? 784 Übertretungen Lenk- und Ruhezeiten
? 22 Übertretungen Gewichtsüberschreitungen
? 2 Übertretungen fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung
? 125 Übertretungen technische Mängel (Bereifung, Radlager, mangelhafte Bremswirkung, Beleuchtungsmängel, usw.)
? 9 Übertretungen Gefahrgut
? 153 Sonstige Übertretungen (gewerberechtliche Vorschriften, Ausrüstung, Gurtpflicht, Fahrverbot usw.)
? 147 Sicherheitsleistungen von ausländischen Verkehrsteilnehmern eingehoben
Des Weiteren wurden nachstehende gerichtlich strafbare Handlungen § 293 StGB Fälschung eines Beweismittels festgestellt, welche in an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht werden:
? 4 Fälle durch Manipulation von Lenk- und Ruhezeiten
? Fall durch Fälschung eines "Frachtbriefes" zur Umgehung eines bestehenden LKW-Fahrverbotes
Bei allen Lenkenden wurde ein Alkoholvortest durchgeführt. Die durchgeführten Alkoholvortests verliefen allesamt negativ.
Quelle: LPD Tirol