Salzburg: Land regelt Bejagung von Wildschweinen neu

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 21, 2025

Foto pixabay / sipa / Symbolbild

„Nachtzielhilfen“ werden erlaubt / Gesetzesentwurf in Begutachtung / Außerdem: Leinenpflicht für Hunde soll Wildtiere besser schützen

(LK) Sie wühlen Wiesen und Almen auf, fressen Saatgut und Feldfrüchte und das vor allem nachts. Die Population von Wildschweinen nimmt vor allem im Lungau und Flachgau stetig zu. Die Jagd auf die Tiere ist vor allem eines: herausfordernd. Rund 100 Stück wurden 2024 in Salzburg laut Salzburger Jägerschaft erlegt. Damit die Jäger das Schwarz-, und Raubwild sowie Biber in Zukunft besser bejagen können, soll bei einer Novelle des Jagdgesetztes Nachtzielhilfen erlaubt werden.

Gestern wurde der Entwurf des Jagdgesetzes in Begutachtung geschickt. „Vor allem auf Salzburgs Almen richten Wildschweine enorme Schäden an. Sie zerstören die Futtergrundlage der Landwirte und sind eine Gefahr für die Biodiversität und Bodenbrüter. Mittels Nachtzielhilfen, hier sind etwa Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras oder auch Restlichtverstärker gemeint, wollen wir den Jägern ein zusätzliches Werkzeug im Bereich des Wildtiermanagements mitgeben. Bisher war es eine Begriffssammlung im Gesetz, mit der jetzigen Bereinigung schaffen wir gleichzeitig auch eine Vereinfachung“, betont die für die Jagd zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek. Neben dem Schwarzwild soll die Nachtzieltechnik auch generell für Bieber und Raubwild gelten.

Svazek: „Bei Missbrauch: Entzug der Jagdkarte.“

Die Zahlen der erlegten Wildschweine der Salzburger Jägerschaft zeigen, dass jährlich zu wenig Tiere erlegt werden. „Rund 100 Stück waren es 2024. Um unsere Natur- und Kulturlandschaft zu schützen, ist die Gesetzesnovellierung notwendig. Eine missbräuchliche Verwendung für insbesondere Rot-, Dam-, Reh- oder anderen Wildarten wird nicht toleriert. Wird hier ein Missbrauch entdeckt, wird die Jagdkarte mindestens fünf Jahre entzogen“, stellt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek fest.

Verbesserter Schutz für Wildtiere

Die Gesetzesnovelle soll auch Wildtiere vor freilaufenden Hunden noch besser schützen. „In Zukunft soll ein bestimmter Bereich eines Jagdgebiets als Gebiet für Leinenpflicht ausgewiesen werden. So kann Wildtieren mehr Ruhezeiten ermöglicht werden. Etwa bei hohen Schneelagen oder auch, wenn Krankheiten beim Wild zu beobachten sind“, informiert Marlene Svazek.

Wildtiermonitoring: Jägerschaft als Partner

Damit Behörden und Grundeigentümer wissen, wie sich der Bestand von Wildtieren entwickelt, wird dieser laufend beobachtet. „In der Gesetzesnovelle wird erstmals ein amtliches Monitoring verankert. Dies soll eine belastbare Datengrundlage für Maßnahmen, Berichterstattungen und gleichzeitig Managemententscheidungen bieten. Bis dato wurden die Daten auch von NGOs gesammelt, die Datenqualität war äußerst unterschiedlich. Damit wir in Salzburg einheitliche Qualitätsstandards haben, soll in Zukunft die Jägerschaft diese Aufgabe übernehmen. Sie kennen ihre Reviere, sind bestens ausgebildet und somit ein wichtiger Partner für das Land“, sagt Marlene Svazek.

Die nächsten Schritte

Bis zum 3. Dezember ist die Novelle des Jagdgesetzes in Begutachtung. Geplant ist, dass das Gesetz bis zur Plenarsitzung des Landtages am 16. Dezember den Landtagsabgeordneten vorgelegt wird. In Kraft treten soll das Gesetz im Frühjahr, wenn auch das Schwarzwild wieder aktiv ist.

Quelle: Land Salzburg

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