vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 16, 2026
Symbolbild
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Am 14. März 2026, um 21:39 Uhr erstatteten Verkehrsteilnehmer telefonisch per Polizeinotruf bei der Landesleitzentrale die Anzeige über ein Sattelkraftfahrzeug, das als Geisterfahrer unterwegs sei.
Den Anzeigern zufolge soll das Sattelkraftfahrzeug auf der A2 Süd Autobahn, Richtungsfahrbahn Wien aus dem ASFINAG Rastplatz Wiener Neustadt (StrKm 51,175) entgegengesetzt herausgefahren und nun am Pannenstreifen in Richtung Graz gefahren sein.
Nach einer Fahrt von ca. 2,3 Kilometer versuchte der Lenker auf Höhe des StrKm 53,5 offensichtlich zu wenden und fuhr hierbei mit der Front des Sattelzugfahrzeuges gegen die rechte Leitschiene. Das Fahrzeug kam dabei annähernd quer zur Fahrbahn zum Stillstand.
Beim Eintreffen der Streifen der Autobahnpolizeiinspektion Warth beim Sattelkraftfahrzeug stand der Lenker, ein 41-jähriger polnischer Staatsbürger neben dem Führerhaus. Er war barfüßig, lediglich mit kurzer Hose bekleidet und war offensichtlich stark alkoholisiert. Ein an ihm durchgeführter Alkotest verlief positiv.
Da der Verdacht einer akuten psychischen Erkrankung oder einer unfallbedingten Verletzung bestand, wurde er durch die Rettung in das Universitätsklinikum Wiener Neustadt verbracht. Er blieb aber unverletzt.
Im Zuge dieser Geisterfahrt kam es zu mehreren Unfällen mit Sachschaden. Ein Lenker wich dem Sattelkraftfahrzeug aus und touchierte die Leitschiene, zwei weitere Lenker touchierten im Vorbeifahren den Sattelzug. Drei weitere Lenker überfuhren Fahrzeugteile.
Dem 41-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen und bei ihm eine Sicherheitsleistung von 4.600 Euro eingehoben. Er wurde außerdem persönlich der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vorgeführt. Durch die Behörde wurde ein 8-monatiges Fahrverbot für ganz Österreich erlassen.
Der 41-Jährige gab an, sich aufgrund der Alkoholisierung an nichts erinnern zu können.
Quelle: LPD Niederösterreich