Katastrophenfonds: Heuer wurden die geringsten Schäden seit 2011 verzeichnet

vonRedaktion International
NOVEMBER 27, 2025

Salzburg

Kommission behandelte 278 Anträge aus 66 Gemeinden / 2,3 Millionen Euro an Beihilfen bewilligt

(LK) Die Fondskommission hat in ihrer jüngsten Sitzung 278 Anträge behandelt, die meisten davon stammten aus dem Pinzgau. Die Experten des Landes beobachten vielfach, dass die Versicherungsdeckung zu niedrig ist und appellieren dringend daran, bestehende Verträge zu prüfen.

Der Katastrophenfonds des Landes wickelt jährlich Hunderte Anträge nach Schadensfällen ab.

In der Sitzung des Katastrophenfonds wurden diese Woche 337 Schadensfälle aus 278 Anträgen aus 66 Gemeinden behandelt. Dabei hat die Kommission 2,3 Millionen Euro an Beihilfen bewilligt. Die meisten Schäden traten nach Erdrutschen (97), Hochwasser (52) sowie Schneedruck (58) und Orkan (39) ein. Die meisten Anträge betrafen Schadensmeldungen aus dem Pinzgau (119).

Edtstadler: „Zielgerichtet und solidarisch.“

„Der Katastrophenfonds des Landes unterstützt rasch und unbürokratisch, wenn die Bevölkerung unmittelbar von Naturgewalten betroffen ist. Wir lassen Betroffene nicht allein, sondern helfen zielgerichtet und solidarisch“, sagt Landeshauptfrau Karoline Edtstadler.

Schadensärmstes Jahr seit 2011

Egon Leitner, Koordinator des Katastrophenfonds auf Landesebene, berichtet: „Das Jahr 2025 war das schadensärmste Jahr seit 2011. Es gab nur wenig notwendige Soforthilfeeinsätze in den Bezirken.“ Zwar habe es viele Niederschläge gegeben, diese hätten sich aber über ein weites Gebiet oder eine längere Dauer erstreckt und seien nicht punktuell niedergegangen.

Große Waldschäden abgerechnet

Aufgearbeitet und abgerechnet werden konnten nun auch große Waldschäden aus dem Jahr 2023 in den Gemeinden Rauris und Ramingstein. Ebenso erledigt sind die Soforthilfeeinsätze und Beihilfen für die Vermurung der Augraben- und Schiedgrabensperre in der Gemeinde Großarl aus dem Vorjahr. Insgesamt wurden hier inklusive des Materials aus der Großarler Ache mehr als 89.000 Kubikmeter Geschiebematerial auf Vorhalteflächen eingebaut.

Schadenswahrscheinlichkeit steigt

Leitner erwähnt in diesem Zusammenhang auch den Soforthilfeeinsatz in St. Gilgen, als tausende Kubikmeter Geschiebe in Richtung Mondsee verlagert wurden und eine Siedlung gefährdet haben. „Solche Muren sind für den Flachgau als ungewöhnlich zu bezeichnen“, sagt Leitner. Insgesamt sei zu beobachten, dass Gräben und Wasserläufe über die Ufer treten würden, die schon seit mehreren Jahrzehnten keine Schäden mehr angerichtet hätten. Die Schadenswahrscheinlichkeit steige daher deutlich an.

Versicherungsdeckung zu niedrig

Die Praxis der vergangenen Jahre zeige, dass besonders in Gefahrenzonen und Überflutungsgebieten die Versicherungsdeckung für Katastrophenschäden oft zu niedrig sei. „Es steigert sich so der Bedarf mit den Versicherungsanbietern höhere Deckungssummen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die Kosten dafür sind in einem überschaubaren moderaten Bereich, aber helfen nachhaltig“, sagt Leitner.

Auf Deckungssumme achten

Die Deckungssumme, die vom Katastrophenfonds vorausgesetzt wird, sollte bei versicherbaren Schäden im privaten Bereich (Gebäude und Inventar) auf mindestens 15.000 Euro und bei Betrieben (Betriebsanlage) auf 30.000 Euro vereinbart sein. Zu beachten ist: Wenn bei wiederholtem Schadensfall die Versicherungsdeckung nicht entsprechend angepasst wurde, kann der Katastrophenfonds von Beihilfezahlungen gänzlich Abstand nehmen. „Wir raten daher dringend, die bestehenden Versicherungsverträge zu prüfen und eine ausreichende Deckung zu vereinbaren, die im Fall des Falles den gesamten Schaden abdecken könnte“, sagt Egon Leitner.

379 Anträge in Bearbeitung

Derzeit befinden sich beim Katastrophenfonds noch 379 offene Fälle in Bearbeitung. 88 Fälle sind bereits genehmigt und werden nach Vorlage von Rechnungen ausbezahlt. Anträge auf Beihilfe aus dem Katastrophenfonds können auf elektronischem Weg unter www.salzburg.gv.at/katastrophenfonds und sowie über die Land Salzburg App eingereicht werden. Der Antrag muss dabei innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt erfolgen.


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251126_80 (hei/msc)

Quelle: Land Salzburg

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