vonRedaktion International
AUGUST 10, 2025
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Sieben neue Schutzunterkünfte – Umsetzung mit Zuschuss des Bundes
Wenn das Zuhause kein sicherer Ort mehr ist, braucht es einen Platz, der Schutz und Unterstützung bietet – um die Gewaltspirale zu durchbrechen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Seitens des Landes wird gezielt am flächendeckenden Ausbau von Schutzunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder gearbeitet. Auf Grundlage der 2023 getroffenen österreichweiten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen erhielt Tirol ein Budget von einer Million Euro. Damit konnten sieben neue Übergangswohnungen umgesetzt werden. Insgesamt stehen tirolweit aktuell 75 Plätze für Frauen und 105 Plätze für Kinder in Frauenhäusern und Übergangswohnungen zur Verfügung. Das Land Tirol fördert Frauenschutz- und Frauenberatungseinrichtungen mit 2,4 Millionen Euro jährlich.
„Schutzunterkünfte sind ein wesentlicher Teil eines nachhaltigen Gewaltschutzes. Gerade Übergangswohnungen bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch die Chance auf einen stabilen Neuanfang. Mit dem gezielten Ausbau stärken wir das bestehende Schutznetz in Tirol und schaffen die Voraussetzungen, um Frauen und ihre Kinder in akuten Gewaltsituationen rasch, wirksam und bei Bedarf auch wohnortnah zu unterstützen“, betont Frauenlandesrätin Eva Pawlata.
Frauenhäuser und Übergangswohnungen in Tirol
Mit der Eröffnung von zwei neuen Frauenhäusern im Ober- und Unterland im Jahr 2023 gibt es tirolweit aktuell vier Frauenhäuser. Dort finden 33 Frauen sowie 35 Kinder Schutz. Zusätzliche 42 Plätze für Frauen und 70 Plätze für Kinder stehen in Übergangswohnungen bzw. Frauennotwohnungen bereit.
Eine Übersicht über das gesamte Hilfs- und Unterstützungsangebot für Personen, die von Gewalt betroffen sind, findet sich unter www.gewaltfrei-tirol.at.
Österreichweiter Ausbau als Ziel
Österreichweit sollen durch die Vereinbarung bis zum Jahr 2027 insgesamt 180 Frauen- und Kinderplätze neu geschaffen werden. Die Frauenplätze müssen dabei die Kapazität für die Aufnahme zumindest eines Kindes je Frau aufweisen und die Beratungs- und Betreuungskapazitäten mindestens vier Wochenstunden pro Frauenplatz betragen.
Schutzunterkünfte: Aktuelle Plätze
Quelle: Land Tirol