Steiermark: Bundesweiter Zivilschutz-Probealarm am 3. Oktober

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 28, 2020

Steiermark

Ab 12 Uhr werden die steirischen Sirenen getestet

Graz, am 28. September 2020.- Am Samstag, den 3. Oktober 2020, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probe­alarm durchgeführt. Zwischen 12.00 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenen­probe" die drei Zivilschutzsignale „Warnung", „Alarm" und „Entwarnung" in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihren Bedeutungen vertraut gemacht werden.

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung. Die Signale können derzeit über mehr als 8200 Sirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres oder von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer erfolgen.

Die Bedeutung der Signale:

Sirenenprobe: 15 Sekunden

Warnung: 3 Minuten gleich bleibender Dauerton. Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) beziehungsweise Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.

Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr! Schützende Bereiche beziehungsweise Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) beziehungsweise Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr! Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) beziehungsweise Internet (www.orf.at) beachten.

Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die Landeswarnzentrale Steiermark unter 0316/877-4444 sowie der Steirische Zivilschutzverband unter 0664/9135850 jederzeit gerne zur Verfügung.


Quelle: Land Steiermark

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