Graz: Zusätzliche Corona-Hilfe

vonRedaktion International
MÄRZ 06, 2021

Foto: Lex Karelly

Neues Förderpaket zur Belebung freier Geschäftsflächen

Ab sofort können Grazer Wirtschaftstreibende an zwei neuen Ausschreibungen teilnehmen. Temporäre Pop-up-Stores und die langfristige Nutzung freistehender Geschäftsflächen werden mit bis zu 15.000 € pro Einreichung gefördert.

Neben veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten haben die Corona-Maßnahmen der vergangenen Monate verstärkt dazu beigetragen, dass in der Stadt Graz zahlreiche Geschäftsflächen frei zur Verfügung stehen. Um einen neuen Anreiz für die Nutzung dieser zu schaffen, initiiert die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung der Stadt Graz zwei Ausschreibungen für Grazer Wirtschaftstreibende: Einerseits zur Förderung von temporären Pop-up-Nutzungen und andererseits zur langfristigen Belebung von Geschäftsflächen speziell in der Innenstadt, die länger als 6 Monate frei sind.

Grazerinnen und Grazer können ab sofort an beiden Ausschreibungen teilnehmen und für eine Förderung ansuchen.

Temporäre Geschäftsflächennutzung durch Pop-up-Stores

Ein innovatives Geschäftskonzept risikolos testen oder seine neue Produktlinie prominent platzieren: Pop-up-Stores sind hervorragend geeignet, um potenzielle Kundeninnen und Kunden anzulocken. Die Ausschreibung fördert Pop-up-Nutzungen in der gesamten Stadt Graz mit bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten (Aufwände zur Store-Gestaltung, Nutzung, Betriebskosten etc.), jedoch maximal 3.000 €. Ansuchen können Unternehmen aus allen Branchen, die den Pop-up-Store zumindest 4 Wochen lang betreiben.


Langfristige Belebung von Geschäftsflächen

Den straßenseitigen Leerstand in der Erdgeschoßzone der Innenstadt zu reduzieren, ist das erklärte Ziel dieser Ausschreibung. Gefördert werden Grazer Klein- und Kleinstunternehmen, die dort ein Geschäftslokal in einem Objekt eröffnen, das zumindest 6 Monate lang leer stand. Für 50 % der Projektkosten kann angesucht werden, wobei die höchste Fördersumme 15.000 € beträgt. Sämtliche Aufwände sind förderbar, beginnend bei notwendigen Renovierungsarbeiten, Investitionen in die Einrichtung bis hin zu den Mietkosten.

Quelle: Stadt Graz

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