Innsbruck: Wahlvorschläge noch bis 15. März möglich

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 18, 2024

Foto: Stadt Innsbruck

Formale Voraussetzungen und Fristen

In der Tiroler Landeshauptstadt wird am Sonntag, 14. April 2024, ein neuer Gemeinderat und ein neuer Bürgermeister bzw. eine neue Bürgermeisterin gewählt. Wer tatsächlich zur Wahl antritt, steht Ende März fest.

Für die Wahl des Gemeinderates können von den Wählergruppen seit 16. Jänner 2024 (Stichtag) bis spätestens Freitag, 15. März 2024, um 17.00 Uhr (30. Tag vor dem Wahltag) Wahlvorschläge bei der Hauptwahlbehörde schriftlich eingebracht werden.

Wahlvorschläge

Die Unterstützungserklärungen sind dem Wahlvorschlag beizulegen und müssen eine Bestätigung des Bürgermeisters enthalten, dass die in der Unterstützungserklärung genannte Person zur Wahl des Innsbrucker Gemeinderates und des Bürgermeisters wahlberechtigt ist. Die Ausstellung derartiger Bestätigungen findet derzeit im Meldeamt des Stadtmagistrates Innsbruck statt.

Einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin darf nur eine Wählergruppe einbringen, die auch (und zwar gleichzeitig) einen Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates einbringt.

Dabei ist zu beachten, dass

Hauptwahlbehörde entscheidet

Am Mittwoch, 27. März 2024 (18. Tag vor dem Wahltag) entscheidet die Hauptwahlbehörde endgültig über die Zulässigkeit und die Reihung der eingebrachten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin. Kundgemacht werden die Wahlvorschläge vom Vorsitzenden der Hauptwahlbehörde spätestens am Donnerstag, 28. März 2024 (17. Tag vor dem Wahltag).

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Thema Wahlen finden sich online unter www.innsbruck.gv.at/wahlen KR

Quelle: Stadt Innsbruck

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