Innsbruck: Wahlkarten - Beantragen, Ausfüllen, Abschicken

vonRedaktion International
MÄRZ 12, 2024

Foto: Stadt Innsbruck

Wahlkartenbüro im Rathaus öffnet am 18. März

Der Großteil der WählerInnen gibt ihre Stimme bei der Gemeinderats- bzw. Bürgermeisterdirektwahl am 14. April in einer der 306 Wahlkabinen in den 43 Wahllokalen ab. All jene, die am Wahltag allerdings aus triftigen Gründen nicht zur Wahl gehen können, haben die Möglichkeit, via Briefwahl zu wählen. Dafür sind drei Schritte notwendig.

Schritt 1: Wahlkarte beantragen

Wahlkarten können auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden: Eine Möglichkeit ist sie online auf www.wahlkartenantrag.at zu bestellen. Dazu ist entweder die ID Austria, eine Passnummer, ein Lichtbildausweis oder die Eingabe des persönlichen Antragscodes (wird per Post übermittelt) erforderlich. Weiters ist eine Antragstellung per Post möglich. Ab kommendem Montag, 18. März, erhalten alle Wahlberechtigten einen persönlich adressierten Informationsfolder. Dieser enthält auch eine vorfrankierte Anforderungskarte für eine Wahlkarte.

Auch persönlich können Wahlkarten beantragt werden: Dies ist ebenfalls ab Montag, 18. März, im Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses möglich. Dieses ist barrierefrei erreichbar und hat an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am 12. April ist das Wahlkartenbüro bis 14.00 Uhr geöffnet.

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge und Online-Anträge ist der 9. April (bei der Behörde einlangend). Mündlich bzw. persönlich im Wahlkartenbüro können Anträge bis zum 12. April, 14.00 Uhr, gestellt werden. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarten ist nicht möglich.

Aufgrund gesetzlicher Fristen ist eine persönliche Ausgabe der Wahlkarte bzw. die Zustellung der Wahlkarte voraussichtlich ab 28. März möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die amtlichen Stimmzettel gedruckt.

Schritt 2: Wahlkarte gültig ausfüllen

Die Wahlkarte wird samt Wahlkuvert und amtlichem Stimmzettel per Post zugestellt. Außer sie wird im Wahlkartenbüro beantragt, dann wird sie unmittelbar ausgehändigt. Sobald die Wahlkarte vorliegt, kann gewählt werden: „Einfach den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen“, erklärt MMag.a Astrid Hofer, Amtsleiterin Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, und führt weiter aus: „Der Stimmzettel muss anschließend in das Wahlkuvert und dann in die Wahlkarte gegeben werden. Diese muss unbedingt auf der Rückseite im dafür vorgesehenen Feld unterzeichnet sein, damit die Stimmabgabe gültig ist. Nicht vergessen: Wahlkarte gut verschließen.“

Schritt 3: Wahlkarte absenden bzw. –geben

Zur Abgabe der Wahlkarte gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten: Sie kann einerseits per Post retourniert werden. Hierbei gilt es unbedingt den Postweg einzurechnen. Die Wahlkarten müssen bis spätestens 12. April bei der Wahlbehörde einlangen, um gezählt werden zu können. Portokosten fallen für den Versand der Wahlkarte keine an.

Andererseits kann die Wahlkarte auch zu den Öffnungszeiten im Wahlkartenbüro im Rathaus oder am Wahltag in jenem Wahllokal, wo die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen sind, abgegeben werden. DG

Quelle: Stadt Innsbruck

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