vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 14, 2025
Graz
Höchstgerichtliche Revision wurde nicht abgewartet
Montagfrüh hat der Verbund im Staubereich des Murkraftwerks Weinzödl mit der Rodung des Baumbestands begonnen. Eine von der Stadt Graz angestrebte Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde nicht abgewartet und damit vom Energiekonzern Fakten gesetzt: „Es ist sehr bedauerlich, dass der Verbund nicht eingelenkt hat und ein vorgeschlagenes verträglicheres Vorgehen ausgeschlagen hat. Wir haben als Stadt im Wissen um den Naherholungswert dieses Stücks Natur alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft - der Verbund ist uns nicht entgegengekommen", so Bürgermeisterin Elke Kahr.
Rechtlich beruft sich der Verbund auf ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, vor dem man gegen den städtischen Naturschutzbescheid Beschwerde erhoben hat: Dieser wurde stattgegeben, wonach sinngemäß auch ohne Naturschutzbescheid gerodet werden kann, weil dies bereits durch den 1978 erlassenen wasserrechtlichen Bescheid gedeckt sei. Darin heißt es, Dämme seien durch geeignete Maßnahmen so zu sichern, dass sie nicht - z.B. durch Baumwurzeln oder umstürzende Bäume - beschädigt werden können. Die von der Stadt angestrengte außerordentliche Revision vor dem Höchstgericht hatte keine aufschiebende Wirkung, sodass das nunmehr überraschende Vorgehen rechtskonform ist. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf Basis eines 47 Jahre alten wasserrechtlichen Bescheides heutzutage keine Vorschreibung von Alternativ- oder Ersatzmaßnahmen möglich sein soll, um den sicherheitstechnisch begründeten Rodungsauftrag zumindest verträglicher zu gestalten", betonte Kahr verärgert.
Quelle: Stadt Graz