vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 29, 2026
Tirol
Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: 27 konkrete, gesetzliche Erleichterungen im Baurecht
Mit dem Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz sollen die bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften in Tirol vereinfacht und bürokratische Hürden großflächig abgebaut werden. Die Novelle wird diese Woche in Begutachtung geschickt, um zahlreiche Gesetze auf einen Schlag zu vereinfachen und soll noch im heurigen Jahr vom Tiroler Landtag beschlossen werden. Die wesentlichen Ziele sind die Vereinfachung und Beschleunigung von Bau- und Genehmigungsverfahren, die Senkung der Baukosten und Entlastung von Bauwerbern und Behörden, die Erleichterung der Schaffung von leistbarem Wohnraum bei Erhaltung hoher Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie die Verbesserung der Möglichkeiten zur thermischen Sanierung und zum Schutz vor sommerlicher Überwärmung. Der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler hat die Novelle auf Basis des Beschlusses der Tiroler Landesregierung „Bauen in Tirol – einfach, sicher und effizient“ vom 15. August 2026 vorangetrieben und die darauf aufbauenden Verordnungen bereits vorbereitet. Nun geht der „große Wurf“, wie ihn LHStv Geisler und die Regierungsspitze Landeshauptmann Anton Mattle und Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth bezeichnen, in Begutachtung – damit startet der Gesetzgebungsprozess.
„Erstmals werden beim Baurecht Regeln und Vorgaben in großem Stil vereinfacht und zurückgenommen. Wir in Tirol müssen unsere Hausaufgaben machen, denn Regeln sollen die Arbeit erleichtern und nicht die Kosten in die Höhe treiben. Mit dem Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz kommen 27 konkrete gesetzliche Erleichterungen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Tirol schafft damit die Grundlage für eine eigene Bauordnung für Bestandsbauten. Mit einem Ausnahmeparagrafen wollen wir erstmals einen Unterschied machen, ob man auf die grüne Wiese ein neues Haus baut oder ein bestehendes Haus umbaut. Im Bestand und bei Sanierungen sind nicht immer alle Vorschriften umsetzbar, das muss sich auch in den baurechtlichen Vorgaben widerspiegeln“, erklärt LH Mattle.
„Leistbares Wohnen entscheidet sich nicht nur bei der Förderung, sondern auch bei den Kosten des Bauens. Wenn unnötig komplizierte Vorgaben und Verfahren das Bauen verteuern, müssen wir dort ansetzen. Deshalb vereinfachen wir einerseits die Wohnbauförderung und entrümpeln andererseits die baurechtlichen Vorschriften. Aufbauend auf bereits beschlossenen Initiativen wie der neuen Servicestelle Wohnen des Landes setzen wir damit einen weiteren konkreten Schritt in Richtung Deregulierung und Verfahrensvereinfachung. Besonders wichtig ist mir, dass wir das Bauen im Bestand erleichtern: Bestehenden Wohnraum weiterzuentwickeln, umzubauen oder nachzuverdichten ist oft günstiger und spart wertvollen Boden. Einfacher bauen heißt damit auch: günstiger bauen und mehr leistbaren Wohnraum ermöglichen“, betont LHStv Wohlgemuth.
„Auf Basis des Beschlusses der Tiroler Landesregierung am Hohen Frauentag haben die Abteilungen des Landes an der weiteren Vereinfachung und Entbürokratisierung der geltenden bau- und raumordnungsrechtlichen Regelungen mitgearbeitet. Unser Ziel ist es, noch im heurigen Jahr dem Tiroler Landtag ein umfassendes Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen. Damit werden auf einen Schlag fünf Gesetze vereinfacht, es folgen dann vier vereinfachte Verordnungen. Raum- und Bauordnung schaffen den Rahmen dafür, wo und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann. Umso wichtiger ist es, dass diese Rahmenbedingungen klar, nachvollziehbar und praxistauglich sind und laufend angepasst werden. Wir wollen deshalb genau hinschauen, wo Verfahren vereinfacht, bürokratische Hürden beseitigt und Kosten gesenkt werden können. Entbürokratisierung bedeutet dabei nicht weniger Qualität und Sicherheit, sondern mehr Effizienz“, ist LHStv Geisler überzeugt.
27 konkrete gesetzliche Erleichterungen
Im Mittelpunkt der Novelle stehen weniger bürokratische Hürden bei Bauvorhaben, erweiterte Möglichkeiten zur thermischen Sanierung, vereinfachte Grundstücks- und Raumordnungsverfahren sowie längere Prüfintervalle für bestimmte technische Anlagen. Gleichzeitig werden die landesrechtlichen Bestimmungen an das neue Bundesrecht für erneuerbare Energieanlagen angepasst und bestehende Sicherheits- und Qualitätsstandards grundsätzlich beibehalten.
Allgemeine Erleichterungen:
Technische Erleichterungen:
Erleichterungen beim „Bauen im Bestand“:
Quelle: Land Tirol