Vorarlberg: Schwerpunktkontrollen

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 11, 2026

Symbolbild
© Pressefoto Scharinger

Am Freitag, den 7. August 2026, führten drei Verkehrsstreifen und ein Dienstmotorradfahrer in der Zeit von 13:00 bis 23:30 Uhr gemeinsame Verkehrskontrollen im Bezirk Bludenz durch.
Das Hauptaugenmerk der eingesetzten Polizeikräfte lag dabei sowohl auf dem Zustand der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker als auch auf dem technischen Zustand der kontrollierten Kraftfahrzeuge. Überprüft wurden insbesondere der technische Allgemeinzustand, leistungssteigernde Veränderungen, nicht typisierte Umbauten sowie die Einhaltung der geltenden Lärmgrenzwerte.

Mehrere kontrollierte Mopeds befanden sich teilweise in einem verkehrsgefährdenden technischen Zustand. Neben unerlaubten leistungssteigernden Veränderungen wurden zahlreiche Mängel festgestellt, bei denen Gefahr im Verzug bestand. Diese waren unter anderem auf mangelnde Wartung und einen unzureichenden Umgang mit den Fahrzeugen zurückzuführen.

Bei der Überprüfung der Mopeds wurden zudem auch unerlaubte technische Veränderungen festgestellt. Der höchste gemessene Wert auf der Mopedprüfrolle lag bei 83 km/h.
Besonders hervorzuheben ist die Kontrolle eines durch Suchtgift beeinträchtigten Fahrzeuglenkers. Zusätzlich zur Beeinträchtigung wurden am von ihm gelenkten Fahrzeug technische Mängel festgestellt, aufgrund derer Gefahr im Verzug bestand.

Bilanz der Schwerpunktkontrollen:

Fahrzeug- und technische Kontrollen
• 9 Kennzeichenabnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug
• 10 Anträge auf besondere Überprüfung gemäß § 56 Kraftfahrgesetz
• 1 Untersagung der Weiterfahrt wegen eines Anhängers ohne Zulassung und Kennzeichen
• 49 Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz wegen Übertretungen nach dem

Kraftfahrgesetz
• 1 Anzeige wegen Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes

Alkohol und Suchtmittel
• 3 Führerscheinabnahmen wegen Suchtgiftbeeinträchtigung
• 3 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Übertretungen nach § 27 Abs. 2

SMG
• 1 positiver Alkomattest mit einem Alkoholwert über 0,5 und unter 0,8 Promille
• 72 Alkoholvortests

Organstrafverfügungen
• 3 Organstrafverfügungen wegen Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes
• 6 Organstrafverfügungen wegen sonstiger Verkehrsübertretungen

Quelle: LPD Vorarlberg

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