Kärnten: Regierungssitzung - Kärnten fordert Aufnahme der Zentralraumtrasse in das Zielnetz 2040

vonRedaktion Salzburg
APRIL 24, 2024

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR Schuschnig legt Stellungnahme für die öffentliche Konsulation vor – Entscheidung von Gewessler aus Kärntner Sicht völlig inakzeptabel – Landesregierung übermittelt gemeinsame negative Stellungnahme an Ministerin

KLAGENFURT. Mit dem Zielnetz 2040 werden vom Klimaministerium die Ausbaumaßnahmen für die Weiterentwicklung des Bahnnetzes in den nächsten Jahrzehnten im Voraus geplant. Im April wurde der Entwurf von Klimaministerin Leonore Gewessler zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Eine eigene Güterbahntrasse für den Kärntner Zentralraum ist neuerlich nicht enthalten. „Diese Entscheidung der Ministerin ist fachlich nicht nachzuvollziehen und auch im Sinne der leidgeplagten Anrainer und des Tourismus scharf zu kritisieren. Es muss nachgebessert werden“, fordert Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Dienstag, vehement in der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung.
Das Land Kärnten hat deshalb im Namen aller Regierungsmitglieder eine negative Stellungnahme eingebracht. „Das Zielnetz ist die Grundlage für alle nächsten Rahmeninvestitionspläne der ÖBB. Umso wichtiger ist es, dass ein für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts so wichtiges Projekt, wie die Güterbahntrasse, von der Ministerin nicht einfach vom Tisch gewischt wird“, betont Schuschnig.

Kärnten hat daher das Zielnetz 2040 durch seine Verkehrsexperten auf Herz und Nieren prüfen lassen. „Es gibt viele offene Fragen, auf die wir uns Antworten erwarten“, so Schuschnig. Diese betreffen sowohl das verwendete Zahlenmaterial, als auch die zu Grunde gelegten Verkehrs- und Konjunkturprognosen und auch die gewählten Berechnungs- und Bewertungsmethoden. Völlig unzureichend berücksichtigt blieb auch die Tatsache, dass die ÖBB in den Ausbau des Logistikzentrums in Fürnitz weiter investiere, sich massiv auf den Güterbahnverkehr auswirkt. Offenbar ignoriert wurde auch die Tatsache, dass es im Jahr 2020 bereits eine positive fachliche Bewertung dieser Güterbahntrasse im Rahmen einer Korridorevaluierung gab, die gemeinschaftlich von BMK, ÖBB und Land Kärnten durchgeführt wurde. Auf dieser Basis wurden seitens des BMK weiterführende Planungen zugesichert. „Gänzlich unberücksichtigt bleibt erneut die Frage, wie viel Lärm die Anrainer und der Tourismus noch vertragen können“, so Schuschnig.

Die Analyse zeige außerdem, dass die Bewertung der Güterbahntrasse im Klimaministerium mangelhaft erfolgte und offensichtlich nur das Ziel hatte, das Projekt nicht umzusetzen. „Wir fordern mit dem heutigen Beschluss die Ministerin deshalb mit Nachdruck auf, den vorgelegten Entwurf zum Zielnetz 2040 zu überarbeiten und die Güterbahntrasse mit korrekten Daten und zukunftsorientierten Prämissen, einer transparenten Neubewertung zu unterziehen“, so Schuschnig. Diese dürfe nicht im stillen Wiener Kämmerchen erfolgen: „Die Länder müssen in alle Details eingebunden werden. Die erfolgten Berechnungen und die Prämissen dieser Berechnungsgrundlage müssen offengelegt und extern von unabhängigen Experten überprüft werden.“

Das Land Kärnten setzt sich bereits seit Jahrzehnten bei der Österreichischen Bundesregierung, bei diversen Ministern, für eine Lärm-Entlastung der Bahnstrecke entlang des Wörthersees und der Städte Klagenfurt und Villach, mittels unzähligen Beschlüssen, Resolutionen, Planungen, Studien etc. ein. „Wir werden die Ministerin an ihren Taten messen, ob sie bereit ist, auf die Kritik einzugehen. Eine Konsultation nur zum Schein werden wir nicht hinnehmen“, betont Schuschnig.

Positiv hingegen sei, dass über das Zielnetz 2040 rund 330 Millionen an Investitionen für den Ausbau der Infrastruktur für den Regionalbahnverkehr vorgesehen seien. „Damit können wir den Ausbau beim Bahnangebot auch in den kommenden Jahren sichern“, so Schuschnig, der abschließend betont, dass das Land in dieser Legislaturperiode rund 100 Millionen mehr in den ÖPNV investieren wird.


Quelle: Land Kärnten

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