Prodinger im Tourismusausschuss des Nationalrats: Aktuelle Vorschläge zur Absicherung von Tourismusbetrieben

vonOTS
JUNI 22, 2022

Foto: Prodinger Tourismusberatung

Reisenzahn präsentiert Prodinger-Thesenpapier

Wien (OTS) - Die zurückgewonnene Reisefreiheit und das Aufholpotential haben eine Erholung im Tourismus bewirkt und die Konjunktur und damit die heimische Leistungsbilanz gestützt. Die Wirren des aktuellen Weltgeschehens lassen allerdings unsichere Zeiten befürchten.

Viele Tourismusbetriebe haben in der Corona-Krise und mit dem Krieg in der Ukraine ihre Sicherheit in Planung und Betriebsführung verloren. Und derzeit ist nicht abzusehen, wann die Betriebe diese zurückerlangen können.

Nach dem holprigen Winter-Saisonstart konnte sich die Branche im Februar und März 2022 langsam erholen. Die positive Entwicklung wurde allerdings durch den Krieg in der Ukraine gedämpft. Seit März spürt die Branche den Rohstoff-Preisschock, Angebotsengpässe, Energiepreissteigerungen und Mitarbeiterknappheit.

Daher gilt es, die finanzielle Situation der Unternehmen durch Stärkung der Eigenkapitalbasis rasch zu verbessern. Dies ist einer der zentralen Vorschläge zur Absicherung von Tourismusbetrieben, die Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, Mittwoch Nachmittag anhand eines von Prodinger erarbeiteten Thesenpapiers dem Tourismusausschuss des Nationalrates präsentierte.

„Eigenkapital-Stärkung“, das Gebot der Stunde!

Viel Eigenkapital wurde in den letzten zwei Jahren verbrannt. Und dies in einer Branche mit von Haus aus schwachem Eigenkapital (13,7 % in der Hochkonjunktur!). 2021 hat die Eigenkaptalquote bei kleinen bis mittleren Betrieben nach Beobachtungen der Prodinger Beratungsgruppe weiter abgenommen. Bei mittleren bis großen Betrieben war die Quote sogar noch stärker rückläufig. Eine niedrige Eigenkapitalquote, gepaart mit einem hohen Fixkostenanteil bei gleichzeitig hoher Investitionsintensität und steigenden Betriebskosten, senkt die Krisenfestigkeit! Bei vielen Betrieben müsste eigentlich schon das Reorganisationsverfahren (URG-Gesetz) greifen (Eigenkapital unter 8 %).

„Die Eigenkapitalquoten der österreichischen Unternehmen werden sich in den nächsten Monaten daher nicht verbessern. Das Bilanzbild wurde oftmals so negativ verändert, dass eine strukturell sinnvolle Betriebsnachfolge nicht mehr möglich erscheint. Deshalb wäre eine Stärkung gerade jetzt ein Überlebenselixier“, betonte Reisenzahn in seinem Vortrag. Das geringe Eigenkapital ist zum Teil durch niedrige Buchwerte der Hotelliegenschaft bei erheblichen stillen Reserven bedingt. „Aufgrund der Tatsache, dass in den Bilanzen Buchwerte dargestellt werden, entspricht die Darstellung oft nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Ganz besonders nicht, wenn die Betriebe bzw. der Besitz schon lange in Familienhand sind“, ergänzte Reisenzahn.

Aufwertung auf den Verkehrswert

Eine Aufwertungsoption auf den Verkehrswert der Liegenschaften sollte unbedingt eingeführt werden. Damit ließen sich richtigere Werte in den Jahresabschlüssen darstellen. Hier schlägt Prodinger eine befristete Übergangsregelung bis 31.12.2023 vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz begünstigt aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen. Dies würde die Bonität stärken und langfristig die Abschreibungsbasis erhöhen!

Betriebsübergaben

Für die vielen anstehenden Betriebsübergaben wäre eine solche Aufwertungsoption eine wesentliche Erleichterung. Ähnlich dem Abschmelzmodell der deutschen Erbschaftsteuer sollte die Steuerbelastung aus der Aufwertung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest 7 Jahre vom Nachfolger fortgeführt wird.

Praktikable Beispiele aus dem Ausland, Vorteile für die Mitbewerber

Eine Aufwertungsmöglichkeit des Anlagevermögens (materielles, immaterielles AV, Beteiligungen) gibt es in mehreren Ländern. Insbesondere in Italien konnte durch eine solche Möglichkeit die Hotellerie in Südtirol gestärkt werden. Für die italienischen Hotels ist eine Aufwertung möglich und für die steuerliche Anerkennung ist sogar keine Ersatzsteuer zu leisten. Erhöhte Abschreibungen können bereits im Jahr der Aufwertung steuerlich geltend gemacht werden.

Betriebliche Exit-Szenarien steuerlich ermöglichen

Eine Betriebsaufgabe ist oft mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden (Versteuerung stiller Reserven etc.), sodass Betriebe am Ende ihres Lebenszyklus nicht mehr marktfähig sind und noch jahrelang fortgeführt werden. Diese Betriebe unterbieten gesunde Hotels preislich massiv und beeinträchtigen somit die ganze Destination negativ. Der Prodinger-Vorschlag sieht eine befristete Regelung vor, die zur notwendigen Strukturbereinigung eine steuerfreie Betriebsaufgabe bis 31.12.2023 ermöglicht. Dies stärkt die lebensfähigen Betriebe und verhindert Insolvenzen. Ab 1.1.2024 soll die Betriebsaufgabe mit einem Viertel-Steuersatz belastet sein (derzeit ist lediglich bei Steuerpflichtigen über 60 Jahren und kompletter Einstellung der Erwerbstätigkeit der halbe Einkommensteuersatz möglich).

Quelle: OTS

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