vonRedaktion International
JÄNNER 08, 2026
Tirol
Vorsitzjahr des Westens: LH Mattle und LH Wallner veröffentlichen Dokument
Die Landeshauptleute aus Tirol und Vorarlberg, Anton Mattle und Markus Wallner, machen zum Auftakt des neuen Jahres einen ersten konkreten Vorstoß zur Reformpartnerschaft. Dazu haben sie gemeinsam mit Verfassungsexperten der Länder ein Positionspapier ausgearbeitet. Dabei ist eine klarere Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich vorgesehen. Die Bildungsdirektionen sollen aufgelöst werden, im Gesundheitswesen soll es zu Entflechtungen kommen.
LH Mattle hat mit 1. Jänner den Vorsitz in der Landeshauptleute-Konferenz übernommen, LH Wallner wird ihm im Juli folgen. Die beiden Regierungschefs erwarten sich bis Mitte des Jahres deshalb Klarheit über die Reformvorhaben und bis Ende des Jahres, nach Ablauf der 18-monatigen Reformpartnerschaft, konkrete Ergebnisse. „Wir wagen gemeinsam einen ersten Vorstoß für eine echte Kompetenzbereinigung im Rahmen der Reformpartnerschaft, mit konkreten und machbaren Maßnahmen. Tirol und Vorarlberg sind reformbereit. Insgesamt bringen uns Absolutpositionen nicht weiter. Wir müssen die Taktzahl in der Reformpartnerschaft aber unbedingt erhöhen. Dort, wo notwendig, müssen die Bundesländer an der Spitze der Veränderung stehen. Reformen müssen aus Sicht von Bürger, Patienten und Schüler gesehen werden. Deshalb haben wir einen klaren Ansatz: Zusammenführen der Finanzierungsströme, gemeinsame Ressourcenplanung und Ausführung möglichst nahe bei den Menschen. Es geht bei der Reformpartnerschaft nicht darum, blind Zuständigkeiten von A nach B zu verschieben, sondern Aufgaben besser zu erledigen und hierzu Kompetenzen und Finanzmittel entsprechend zuzuordnen. Mit unserem Positionspapier liegt eine erste konkrete Diskussionsgrundlage vor. Klar ist, dass Länder und Gemeinden das Ohr näher an den Bürgern haben und deshalb bei essentiellen Fragen, wie der regionalen Versorgung durch Krankenhäuser oder dem flächendeckend qualitätsvollen Bildungsangebot besondere Verantwortung tragen“, erklärt der LH-Vorsitzende und Tiroler Landeshauptmann Mattle.
Spitalswesen: überregionale Planung beim Bund, regionale Planung beim Land
„Eine Bereinigung der Kompetenzlage ist ein Gebot der Stunde. Ziel ist es, Doppelstrukturen aufzulösen und beispielsweise die Bildungsdirektionen abzuschaffen, ihre Aufgaben sind von den Ämtern der Landesregierung zu erledigen. Insbesondere im sehr komplex geregelten Gesundheitsbereich muss es zu Entflechtungen kommen: weg von einem stufenweisen Aufbau hin zu klaren Zuständigkeiten. Es ist eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt. Es muss klar unterschieden werden, wofür der Bund unter Mitsprache der Länder zuständig ist, und was eindeutig in der alleinigen Kompetenz der Länder liegt. Es braucht eine deutliche Verbesserung der gemeinsamen Steuerung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Spitälern. Der Bund ist gefordert, Reformen mit den Sozialversicherungsträgern anzustoßen. Insgesamt sind die Bundesländer bereit, auch mehr Verantwortung zu tragen. Klar ist aber: Wer die Kompetenz übernimmt, muss auch die Mittel bekommen. Dazu gehört auch die Zahl der 15a-Vereinbarungen auf ein Minimum zu beschränken. Es gilt, Gesetzeskompetenz, Geld und Ausführung zusammenzubringen“, ergänzt Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner.
Konkrete Vorschläge aus dem Westen
Das vorliegende Papier wurde in Zusammenarbeit mit Verfassungsexperten erarbeitet und enthält Vorschläge für verfassungsrechtliche Änderungen mit dem Ziel, die österreichische Staatsorganisation klarer, effizienter und besser abgestimmt zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen eine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, insbesondere durch den Abbau von Doppelzuständigkeiten und durch Digitalisierung. Sämtliche Vorschläge stehen unter dem Vorbehalt, dass den Ländern im Finanzausgleich ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ein zentrales Anliegen ist die Entflechtung der Grundsatzgesetzgebung. Geteilte Zuständigkeiten, bei denen der Bund Grundsatzgesetze erlässt und die Länder Ausführung und Vollzug übernehmen, haben sich als wenig praxistauglich erwiesen. Ziel ist es, diese Mischzuständigkeiten klarer zu ordnen und entweder dem Bund oder den Ländern zuzuweisen, wobei Mitwirkungsrechte der jeweils anderen Ebene abgesichert bleiben sollen.
Bei der Sozialhilfe (gesetzlich: „Armenwesen“) soll der Bund Mindest- und/oder Höchstsätze festlegen können, während die Länder dort zuständig bleiben, wo der Bund keine Vorgaben macht. Im Spitalswesen soll künftig klar zwischen Bereichen unterschieden werden, für die der Bund unter Mitsprache der Länder zuständig ist, und was eindeutig in der alleinigen Kompetenz der Länder liegt. Ähnliches soll für das Elektrizitätswesen gelten.
Im Bildungswesen sollen die Zuständigkeiten klar getrennt werden. Die Länder sollen insbesondere für Personalangelegenheiten, Kinderbetreuung und die äußere Organisation der Pflichtschulen zuständig sein, während der Bund für Unterricht, Lehrpläne und höhere Schulen verantwortlich bleibt. Vorgesehen ist zudem die Auflösung der Bildungsdirektionen und die Führung des Bundesvollzugs in der mittelbaren Bundesverwaltung.
Weitere Vorschläge betreffen Kompetenzabrundungen zugunsten der Länder, die Reduzierung der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie den Abbau von Doppelgleisigkeiten, das betrifft beispielsweise auch die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Bundessozialämter (bzw. das „Sozialministeriumsservice“), die Arbeitsinspektorate und das Volkswohnungswesen. Ergänzend dazu sollen die Finanzautonomie der Länder gestärkt und Verwaltungsverfahren durch rechtliche Anpassungen für eine umfassende Digitalisierung geöffnet werden. Insgesamt zielen die Vorschläge darauf ab, staatliche Verantwortung klarer zuzuordnen, Verfahren zu vereinfachen und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung nachhaltig zu verbessern.
Quelle: Land Tirol