Mistelbach, Niederösterreich: Nachtrag zu Tierquälerei - Festnahme - Hinweise erbeten

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 10, 2022

Foto: © LPD NÖ/PI Mistelbach

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Foto: LPD NÖ

Tierquälerei – Festnahme wird ergänzend mitgeteilt:

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung zu einer eventuellen weiteren Örtlichkeit, wo Hunde von der 31-jährigen Beschuldigten entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gehalten werden, führten Bedienstete der Polizeiinspektion Mistelbach am 9. Februar 2022 Erhebungen in dem unbewohnten Einfamilienhaus der 31-jährigen Beschuldigten in Wulzeshofen, Bezirk Mistelbach, durch. Dabei wurden ebenfalls fünf erwachsene Rottweiler und vier erwachsene Huskys sowie zwei Huskywelpen festgestellt. Da auch diese Hunde nicht artgerecht untergebracht und nicht ordnungsgemäß versorgt waren, wurden diese behördlich nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes abgenommen und in ein Tierheim verbracht.

In den insgesamt fünf Hundezwingern war verschmutztes, teilweise veralgtes Trinkwasser für die Tiere vorhanden, die Böden waren mit altem und frischem Kot beschmutzt. Das Trockenfutter für die Hunde war lediglich lose in den Zwingern verstreut. Bei einer Rottweiler-Hündin wurde eine akute Augenentzündung diagnostiziert, bei einer weiteren Rottweiler-Hündin wurden ausgeprägte Zitzen festgestellt.


Weitere, umfangreiche Erhebungen der Polizeiinspektion Ravelsbach sind im Gange.

Update der Polizei - Hinweise erbeten

In Ergänzung vom 8. bzw. 10. Februar 2022 und der umfangreichen Ermittlungen der Polizeiinspektion Ravelsbach hinsichtlich des Verdachts der Tierquälerei und Festnahme einer 32-jährigen Beschuldigten im Zusammenhang mit offensichtlich illegalem Handel mit Hundewelpen wird um Veröffentlichung der Lichtbilder der 31-jährigen Beschuldigten wegen des Verdachts der Tierquälerei sowie des versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges ersucht, da von weiteren Opfern auszugehen ist.

Hinweise zur untenstehenden Frage werden an das Büro Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Niederösterreich unter Mailadresse Oeffentlichkeitsarbeit-N@polizei.gv.at oder telefonisch an die Polizeiinspektion Ravelsbach, Telefonnummer 059133-3418, erbeten:

- Wer hat von der auf den Lichtbildern ersichtlichen Person Husky- oder Rottweiler-Welpen im Zeitraum des 2. Juli 2017 bis zum 5. Februar 2022 gekauft, welche bei der Übergabe nachweislich schwer krank waren und daraufhin verstorben sind oder zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich schwer krank waren?

Quelle: LPD Niederösterreich

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