Herzogenburg , Bez. Innsbruck-Land: Motorradlenker widersetzt sich der Anhaltung

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 24, 2023

Symbolbild
© Pressefoto Scharinger

Am 24. August 2023, um 00:20 Uhr nahm eine Streife der Polizeiinspektion Herzogenburg in St. Andrä an der Traisen, an der Kreuzung St. Andräer Ortsstraße mit der Gärtnergasse, Bezirk St. Pölten Land, ein Motorrad mit eindeutig überhöhter Geschwindigkeit wahr. Sofort wurde mit Blaulicht und Folgetonhorn das Motorrad, welches auf der Landesstraße 5010 in Richtung Ossarn fuhr, verfolgt. Eine Streife der Polizeiinspektion Traismauer wurde ebenfalls zur Unterstützung angefordert.

Während der Nachfahrt wurden Geschwindigkeiten von bis zu 110 km/h laut Tacho des Streifenwagens im Ortsgebiet erreicht. Trotz Blaulicht und Folgetonhorn entzog sich der Motorradlenker der Anhaltung. Auf Höhe Oberwinden 51 reduzierte der Motorradlenker seine Geschwindigkeit und machte den Anschein, dass er sein Fahrzeug abstellen werde. Jedoch wendete er plötzlich und unvermittelt sein Motorrad und lenkte es in Richtung Traismauer. Dabei beschleunigte er sein Motorrad erneut auf bis zu 110 km/h und lenkte es bis zur St. Andräer Ortsstraße 38. Dort wendete er es erneut völlig schlagartig, nachdem er das Motorrad offensichtlich nur zum Schein verlangsamte und fuhr mit bis zu 100 km/h in Richtung Ossarn bis zur Kreuzung St. Andräer Ortsstraße/Gärtnergasse. Dort kam er schließlich aus eigenem zu Sturz, wurde dabei aber nicht verletzt. Ihm wurde unverzüglich der Schlüssel abgenommen, um eine Weiterfahrt zu verhindern.

Der Lenker wies eindeutige Merkmale einer Alkoholisierung auf. Er wurde zum Alkotest aufgefordert, den er verweigerte. Aufgrund des Identitätsmangels (kein Ausweis, teils falsche Angaben zu seiner Person) wurde der Motorradlenker festgenommen und auf die Polizeiinspektion Herzogenburg zur Identitätsfeststellung verbracht.

Die Identitätsfeststellung ergab, dass der 24-Jährige aus dem Bezirk Lilienfeld, der sich während der gesamten Amtshandlung renitent, uneinsichtig und unkooperativ zeigte, einerseits nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung war und andererseits das gelenkte Motorrad keine aufrechte Zulassung aufwies.

Nachdem die Identität festgestellt worden war, wurde die Festnahme aufgehoben.

Der Angezeigte wird wegen insgesamt 21 Übertretungen (Straßenverkehrsordnung, Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz und dem NÖ Polizeistrafgesetz) an die Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

Quelle: LPD Niederösterreich

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