vonRedaktion International
APRIL 08, 2023
Antrag bis 20. April möglich
(LK) Der 20. April ist der letzte Tag, an dem eine Wahlkarte für die Landtagswahl 2023 beantragt werden kann. Damit kann dann entweder Zuhause, bei der Gemeinde oder auch noch am 23. April im Wahllokal die Stimme abgegeben werden. Wichtig ist unter anderem, dass sie rechtzeitig ankommt und unterschrieben ist.
Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist für Personen möglich, die am Wahltag verhindert sein werden – zum Beispiel wegen einem Auslandsaufenthalt oder aus gesundheitlichen Gründen. Beantragt wird sie online unter www.wahlkartenantrag.at oder in der Heimatgemeinde.
Gültige Stimmabgabe
Retour bis Wahlschluss
Die Wahlkarte kann per Post oder persönlich an die Wohnortgemeinde retourniert werden. Die Adresse ist bereits aufgedruckt und man braucht keine Briefmarke aufkleben. Am Wahltag kann die Wahlkarte auch in einem Wahllokal der eigenen Gemeinde innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden. „Das unterschriebene Kuvert muss mit dem Stimmzettel bis zum Wahlschluss in der Wohnortgemeinde eingetroffen sein. Sonst zählt die Stimme nicht“, so der Landeswahlleiter Michael Bergmüller.
Alle Informationen zur Landtagswahl
Das Landes-Medienzentrum informiert laufend über die wichtigsten Daten und Fakten zur Landtagswahl 2023. Hier die wichtigsten Kanäle und Links auf einen Blick:
Info-Videos zur Landtagswahl
Quelle: Land Salzburg