Graz: Mietwohnung untervermieten - Was ist erlaubt und was ist verboten?

vonRedaktion International
AUGUST 19, 2023

Graz

Einen Raum als WG-Zimmer oder während der Ferienzeit die gesamte Mietwohnung untervermieten: eine verlockende Einkommensquelle - gerade in Zeiten der massiven Teuerung. Doch das Untervermieten von gemieteten Räumlichkeiten ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Die Details dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann eine Untervermietung erlaubt ist

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Ihr Hauptmietverhältnis den Bestimmungen des ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder den Bestimmungen des MRG Mietrechtsgesetzes unterliegt.

Mietverhältnisse, für die das Bestandrecht des ABGB gilt:

z. B. Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Geschäftsräumlichkeiten

Als Hauptmieter:in kann man sowohl Teile der Wohnung als auch die gesamte Wohnung untervermieten, sofern nicht ein wirksames vertragliches Untermietverbot besteht. Vor der Weitergabe (Untervermietung der Wohnung) ist daher der bestehende Hauptmietvertrag mit seinen allfälligen diesbezüglichen Regelungen zu beachten.

Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen:

z. B. Altbauten, geförderte Neubauten

Auch in diesen Fällen ist zunächst der Inhalt des bestehenden Hauptmietvertrages zu beachten. Das Untervermieten von Teilen der Wohnung ist zulässig, sofern kein wirksames vertragliches Verbot im Mietvertrag festgehalten ist.

Im Vollanwendungsbereich des MRG kann sich der:die Vermieter:in auf ein vertragliches Untermietverbot nur bei Vorliegen wichtiger Gründe berufen; solche können insbesondere sein:

Unsicher, ob Sie Ihre Mietwohnung untervermieten können?

Wenden Sie sich gerne an das Team der Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz. Die Expert:innen nehmen sich gerne die Zeit für eine ausführliche Beratung. Das Angebot der WOIST kann von allen Grazer:innen kostenlos in Anspruch genommen werden.

Quelle: Stadt Graz

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