vonRedaktion Salzburg
MAI 06, 2026
Tirol
Ergänzung des bestehenden niedergelassenen Angebots durch ein zusätzliches Angebot an einem Standort der tirol kliniken als Privatleistung
Das Land Tirol setzt einen sensiblen, aber gesundheitspolitisch notwendigen Schritt zur langfristigen Sicherstellung eines gesetzlich zulässigen Versorgungsangebots für Schwangerschaftsabbrüche um. Derzeit wird das Versorgungsangebot durch den niedergelassenen Bereich sichergestellt. Um eine nachhaltige, verlässliche und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, wird dieses künftig im gesetzlichen Rahmen durch ein Angebot in öffentlichen Einrichtungen ergänzt. Die tirol kliniken werden gemäß Regierungsprogramm diese Aufgabe künftig als Privatleistung an einem Standort übernehmen.
„Es geht hier nicht um eine weltanschauliche Debatte, sondern um die Verantwortung der öffentlichen Hand, die notwendigen Beratungen, ein gesetzlich zulässiges medizinisches Angebot und eine qualitätsvolle Nachsorge verlässlich sicherzustellen“, betont Landesrätin Cornelia Hagele und erklärt weiter: „Ziel ist es, Frauen in einer höchstpersönlichen und oft belastenden Situation ein verlässliches, medizinisch qualitätsgesichertes und diskretes Angebot zu ermöglichen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein ausgesprochen sensibles Thema, und die Entscheidung darüber ist eine persönliche Entscheidung der Frau. Gerade deshalb braucht es einen klar geregelten Rahmen, medizinische Standards, Diskretion und ein geordnetes Unterstützungsangebot.“
Landesrätin Eva Pawlata unterstreicht die klare Verbesserung des Zugangs und die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen: „Es wird in Tirol möglich sein, Schwangerschaftsabbrüche auch im öffentlichen Bereich durchführen zu lassen. Damit schließen wir eine bestehende Versorgungslücke und schaffen einen verlässlichen, klar geregelten Zugang innerhalb des bestehenden Systems. Eine umfassende, ergebnisoffene Beratung ist dabei selbstverständlich – Einflussnahmen durch unbeteiligte Dritte sind es nicht. Im Mittelpunkt steht die persönliche Situation der betroffenen Frauen. Ihre freie, selbstbestimmte Entscheidung steht an oberster Stelle und ist in jeder Phase zu respektieren.“
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs ohne medizinische Notwendigkeit sind grundsätzlich privat zu tragen. Land Tirol schafft dafür die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Für Härtefälle stehen entsprechende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung. Das Land Tirol garantiert eine verantwortungsvolle und respektvolle Umsetzung. Dabei bleibt auch für Mitarbeitende und ÄrztInnen die freie Entscheidung, ob ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, gewahrt.
Factbox: Zugang zum Angebot
Quelle: Land Tirol